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Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH - Urbane Datenplattformicklung, Bereitstellung und Betrieb - BvA
Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH · Flensburg · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDigitalagentur Smarte Grenzregion GmbH - Urbane Datenplattformicklung, Bereitstellung und Betrieb - BvA🏆 Daten-Kompetenzzentrum Städte und Regionen DKSR GmbH · Berlin
- Daten-Kompetenzzentrum Städte und Regionen DKSR GmbH · Berlin
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Daten-Kompetenzzentrum Städte und Regionen DKSR GmbH. Die übrigen 7 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Auftraggeber wurde von der Stadt Flensburg sowie den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg als gemeinsame Einrichtung zur Steuerung und Umsetzung des Modellprojekts "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" ins Leben gerufen. Ziel dieses Vorhabens ist die nachhaltige, gemeinwohlorientierte digitale Transformation der Region durch Entwicklung und Implementierung innovativer, datenbasierter Lösungen. Im Rahmen der Umsetzungsphase dieses vom Bund geförderten Modellprojekts beabsichtigt die Auftraggeberin die Entwicklung und den Betrieb einer urbanen Datenplattform. Diese soll als offene, interoperable und skalierbare digitale Infrastruktur ausgestaltet werden, die sowohl Verwaltungsdaten als auch Echtzeit- und Sensordaten integriert. Die Datenplattform soll eine zentrale Rolle bei der datenbasierten Entscheidungsunterstützung für kommunale Verwaltungen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure einnehmen und damit zur Stärkung digitaler Teilhabe sowie zur Förderung von Innovationspotenzialen in Bereichen wie Mobilität, Klimaschutz, Energieeffizienz und nachhaltiger Stadtentwicklung beitragen. Zweck des vorliegenden Vertrages ist die Vergabe eines Auftrags zur Konzeption, Entwicklung, Implementierung und optionalen Weiterentwicklung der urbanen Datenplattform. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Leistungen in einem dem Stand der Technik entsprechenden Umfang, unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben sowie im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen der Auftraggeberin zu erbringen.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeordnung (VgV) i.V.m. § 15 VgV. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Es finden keine Verhandlungen statt. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVI der Vergabeunterlagen gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungspunkte 50 %Qualität
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Wertungspreis 50 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
5 Veröffentlichungen
- 11.08.2025 Auch in TED EU publiziert
- Frist 21.08.2025 Die Abgabefrist der Angebote wird um eine Woche, auf den 21.08.2025, 11:00 Uhr verlängert.
- 24.07.2025 Auch in TED EU publiziert
- Frist 14.08.2025 Das Eignungskriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" wurden korrigiert. Die Anforderung, dass "c. Bei mindestens einem der drei Referenzprojekte, die die Anforderungen des lit. a und b erfüllen, die Bereitstellung im Rahmen des Förderprogrammes des BMWSB "Modellprojekte Smart City" erfolgte", wurde gestrichen.
- Frist 14.08.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 96 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Daten-Kompetenzzentrum Städte und Regionen DKSR GmbH1 Veröffentlichung
- 25.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 61 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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