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Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK
NRW.BANK AöR · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 30.10.2026, 12:01 Uhr (noch 13 Tage)
Beschreibung
Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird eine Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Dienstleistungen.
- Der CPV-Code 66516100 deutet auf Versicherungsdienstleistungen hin.
Die NRW.BANK sucht einen Versicherer für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 70 %Preis
(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 06: Angebotsblatt (nachfolgend auch "Angebotsblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich brutto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2.) Die in Ziffer 1 des Vordrucks 06 abgefragten Preisangaben zu Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und Dienstreisekaskoversicherung sind jeweils bezogen auf 1 Jahr für den gesamten Fuhrpark entsprechend "Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung: Fuhrparkaufstellung VERTRAULICH" zu kalkulieren. (3.) Die in Ziffer 3 des Vordrucks 06 abgefragten Stückprämien müssen den Preisangaben des Bieters unter Ziffer 1 des Vordrucks 06 entsprechen. (4.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 06 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (5.) Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. (6.) Die Summe der von dem Bieter im Angebotsblatt angegebenen Bruttoprämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und Dienstreisekaskoversicherung bildet den Angebotsvergleichspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebots-vergleichspreis erhält 70 Punkte. Die Punktzahl der übrigen Angebote wird nach folgender Formel berechnet: 70 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters.
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Qualität des Versicherungsschutzes 30 %Qualität
(1.) Für die qualitativen Angebotsangaben zum Zuschlagskriterium 2: Qualität des Versicherungsschutzes ist der Vordruck 06: Angebotsblatt zu verwenden. (2.) Die Qualität des Versicherungsschutzes wird anhand folgender Unterkriterien bewertet. Die Unterkriterien betreffen ausschließlich die in dem Dokument "Besondere Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung) als "nicht zwingend" gekennzeichneten Bedingungen. Unterkriterien: - Kündigungsfrist (Teil A / 11): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Eigenschäden außerhalb der Betriebsgrundstücke (Teil B / 1.2): Bewertungsmethode: binär; 2 Punkte - Verzicht auf Abzug "Neu für Alt" (Teil B / 2.8): Bewertungsmethode: binär; 6 Punkte - Bergungskosten (Teil B / 2.9): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Überspannungs- und Kurzschlussschäden (Teil B / 2.12): Bewertungsmethode: proportional; 3 Punkte - Diebstahlschäden (Teil B / 2.13): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Einbruchschäden (Teil B / 2.15): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten (Teil B / 2.18): Bewertungsmethode: binär; 6 Punkte - Sachverständigengutachten / Sofortige Reparatur (Teil B / 2.19): Bewertungsmethode: proportional; 3 Punkte - Entsorgungskosten (Teil B / 2.20): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte Summe 30 Hinweis: Angebote mit insgesamt weniger als 9 Punkten werden ausgeschlossen. Bitte beachten Sie: a) Die Punktevergabe richtet sich nach der folgenden Wertungsmethodik: aa) Proportional bewertete Unterkriterien: Die Punkte werden linear proportional nach folgender Formel vergeben: Punkte = volle Punktzahl des Unterkriteriums × (angebotener Betrag ÷ Referenzbetrag), höchstens jedoch die volle Punktzahl des Unterkriteriums. Ein den Referenzbetrag übersteigendes Angebot führt nicht zu einer höheren Punktzahl. Wird das Unterkriterium nicht erfüllt, werden 0 Punkte vergeben. Beim Unterkriterium "Bergungskosten" (Teil B / 2.9 der "Besonderen Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung) ist für die Berechnung ausschließlich die Hauptgrenze von EUR 10.000,00 maßgeblich; eine anteilige Abweichung bei der zusätzlichen Grenze für beförderte Sachen und Gepäck (EUR 5.000,00) bleibt für die Wertung außer Betracht. bb) Binär bewertete Unterkriterien: Bei Bedingungen, die nur enthalten oder nicht enthalten sein können (Teil B / 1.2, Teil B / 2.8 und Teil B / 2.18 der "Besonderen Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung), werden bei Erfüllung die volle Punktzahl, bei Nichterfüllung 0 Punkte vergeben. b) Die angebotene Höhe der Deckung ist bei den proportional bewerteten Unterkriterien in der Spalte "Beschreibung der Abweichungen" in dem Vordruck 06: Angebotsblatt in EUR anzugeben. c) Die Beträge werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. d) Die Punkte für das Zuschlagskriterium 2: Qualität des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Auswertung des Vordruckes 06: Angebotsblatt, Ziffer 2 mit den vorstehenden Gewichtungen und Bewertungsregeln. In der Gesamtbewertung können für das Zuschlagskriterium "Qualität des Versicherungs-schutzes" also max. 30 Punkte vergeben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
(1.) Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. (4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit die NRW.BANK entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektro-nische Datei) vorzulegen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalen-derjahre jeweils mindestens 10.000.000 Euro betragen haben. (3.) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
(1) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.10.2023 bis zum 14.10.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2) Mindestanforderungen: Mindestens 1 Referenz, die die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllt: (a) Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung eines Fuhrparks (b) mit einer Gesamtgröße von mindestens 50 zeitgleich versicherten Pkws (c) und laufende unterjährige Zu- und Abgänge von Fahrzeugen innerhalb des versicherten Fuhrparks (d) über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 15.10.2023 bis zum 14.10.2026 (3) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. (5) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundla-ge, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanfor-derungen erfüllt sind. (6) Soweit sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer (2) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die NRW.BANK ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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