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Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Quierschied
Gemeinde Quierschied · Quierschied · Saarland · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTechnische Planungsleistungen der Verkehrsanlagen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Quierschiedgesch. 90.537 €🏆 Ingenieurbüro Jung GmbH · Rudolstadt
- Ingenieurbüro Jung GmbH · Rudolstadt Kleines Unternehmen
Beschreibung
Die Gemeinde Quierschied beabsichtigt die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses an einem verkehrlich günstig gelegenen Standort innerhalb des Gemeindegebiets (siehe Lageplan). Mit dem Neubau sollen die beiden Löschbezirke Quierschied und Fischbach-Camphausen zu einem gemeinsamen Standort zusammengeführt werden. Das Gebäude soll die Unterbringung von insgesamt sieben Einsatzfahrzeugen sowie rund 100 Einsatzkräften gewährleisten und sämtliche funktionalen, sozialen und technischen Anforderungen eines modernen Feuerwehrstandorts erfüllen. Für das Gewerk Objektplanung ist der Planungsauftrag bereits vergeben. Die Planung und Realisierung der zugehörigen Verkehrsanlagen/ Freianlagen auf dem Grundstück, einschließlich der Zufahrten, Stellplatzanlagen, Übungsflächen, interne Erschließungswege sowie der Außen- und Grünanlagen, soll in einem weiteren Schritt ausgeschrieben werden. Dabei soll die Verkehrs-/ Freianlage in enger Abstimmung mit der Bauherrin und dem Architekten geplant werden. Bei der Planung sind die örtlichen topographischen Gegebenheiten, der Denkmalschutz (Bodendenkmäler), die hydrologische Situation, die bestehende Geländemorphologie sowie die verkehrliche Anbindung an die L 127 besonders zu berücksichtigen. Ein Boden- sowie ein Verkehrsgutachten werden als Grundlage zur Verfügung gestellt, diese sind bei der Planung zu berücksichtigen. Zusätzlich sind die örtlichen Gegebenheiten (Ortseingang) sowie die Architektur zu berücksichtigen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung 35 %Qualität
Personelle Besetzung (Z-2); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anhang4_Formblatt Kriterium Z-2a-b Personelle Besetzung
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Preis 30 %
Honorarangebot (Z-4); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anhang6_Formblatt Kriterium Z-4 Honorarangebot
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Referenzen 25 %Qualität
Referenz (Z-1); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anhang3_Formblatt Kriterium Z-1 Referenzen
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Bauüberwachung vor Ort 10 %Qualität
Bauüberwachungs vor Ort (Z-3); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anhang5_Formblatt Kriterium Z-3 Bauüberwachung vor Ort
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 88 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro Jung GmbHZuschlagswert 90.537 €1 Veröffentlichung
- 06.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.627 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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