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Citymanagement ISEK
Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenCitymanagement ISEK🏆 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH · Köln
- Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH · Köln
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen. Mit seinen 57 Ortsteilen und Wohnplätzen und fast 19.000 Einwohnern (Stand Dez.2023) erstreckt sich das Stadtgebiet über eine Gesamtfläche von 150,83 km². Mit 115 Einwohnern je km² ist die Stadt Bad Münstereifel eher als dünn besiedelt einzustufen (zum Vergleich: der Kreis Euskirchen = 154 EW/km², Nordrhein-Westfalen = 532 EW/km², Niedersachsen = 171 EW/km², Sachsen-Anhalt = 108 EW/km²). Im Jahr 2018 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für das Stadtgebiet Bad Münstereifel beschlossen und eine Städtebauförderungskulisse für die Kernstadt festgelegt. Seit 2018 werden in dieser Gebietskulisse mithilfe von Städtebauförderungsmitteln verschiedene Maßnahmen für einen Stadterneuerungsprozess umgesetzt, um eine positive Entwicklung der Kernstadt als attraktiven Wohn-, Arbeits- und Versorgungsstandort zu erreichen. Das Hochwasser- und Flutereignis vom Juli 2021 hat die Stadt stark getroffen und wesentliche Rahmenbedingungen verändert. Daher wurde das ISEK im Jahr 2024 in Form eines Masterplans mit integrierter Fortschreibung des ISEK überarbeitet, um den Stadterneuerungsprozess im Einklang mit dem Wiederaufbau erfolgreich zu einem ganzheitlichen Abschluss zu bringen. Das Gesamtmaßnahmenpaket der Fortschreibung umfasst 7 Teilmaßnahmen und wurde im Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 aufgenommen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Umsetzungskonzeption 40 Pkt.Qualität
Bei dem Kriterium "I. Umsetzungskonzeption" geht es darum, darzustellen, welche konzeptionellen Umsetzungsideen zur Bearbeitung der in den Vergabeunterlagen formulierten spezifischen Leistungsinhalte bestehen. Bewertungsrelevant ist die Darstellung der geplanten Herangehensweise an die ausgeschriebene Aufgabenstellung, die erwarten lässt, dass alle Leistungsbausteine zielführend durchgeführt werden können, sowie die Darstellung, wie bereits geschaffene und bestehende Strukturen und Netzwerke möglichst reibungslos und zeiteffizient fortgeführt und verstetigt werden können. Die Bewertung und Bepunktung für dieses Kriterium erfolgt nach folgendem Schema: 3 Punkte: Sehr gut, vollends überzeugend, übertrifft die bewertungsrelevanten Punkte 2 Punkte: Gut, Überzeugend und entspricht den bewertungsrelevanten Punkten 1 Punkt: Ausreichend, entspricht überwiegend den bewertungsrelevanten Punkten 0 Punkte: Ungenügend entspricht gar nicht den bewertungsrelevanten Punkten Die erreichte Punktzahl wird mit dem für dieses Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor 40 multipliziert. Hier lassen sich somit 120 von 300 Punkten erzielen.
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Qualifikation/Referenzen 30 Pkt.Qualität
Bei dem Kriterium "II. Qualifikation" geht es darum, durch persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche und verbindlich zu benennende Person bereits langjährige Erfahrung mit nachfolgenden, vorliegenden Anforderungen hat: - Projektleitung zweier Projekt- und Citymanagements im Rahmen der Städtebauförderung, mit Darstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Qualifikation durch Darstellung der persönlichen Berufserfahrung sowie Erläuterung der jeweiligen fachlichen Qualifikation durch Referenzen nachzuweisen, aus denen die Dauer der vergleichbaren Tätigkeit eindeutig hervorgeht. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Der Erfüllungsgrad (EG) 1 kann erzielt werden, wenn mind. eine dreijährige Erfahrung in der Leitung zweier Projekt- und Citymanagements im Rahmen der Städtebauförderung nachgewiesen werden kann. Können 7 oder mehr Jahre Erfahrung in der Leitung zweier Projekt- und Citymanagement im Rahmen der Städtebauförderung nachgewiesen werden, wird der maximale EG 3 erreicht. Die Festlegung des erzielten Erfüllungsgrades zwischen dem minimalen und dem maximalen Erfüllungsgrad erfolgt auf dem Wege einer linearen Interpolation. Der erreichte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. "Krumme" Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich somit 90 von 300 Punkten erzielen.
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Angebotspreis 30 Pkt.Preis
Beim Kriterium "III. Angebotspreis" gilt: Die Angebotssumme (brutto) darf das zur Verfügung stehende Budget von 326.000,00 EUR nicht überschreiten, sollte jedoch bestmöglich ausgeschöpft werden. Sicherzustellen sind mind. 16 Std./Woche, bezogen auf 46 Kalenderwochen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, maximal können jedoch die genannten 326.000,00 EUR brutto abgerechnet werden. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis brutto im Verhältnis zur angebotenen Wochenstundenzahl: Angebotssumme/Wochenstunden. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: Bestpreis/Angebotspreis*3*Gewichtungsfaktor=Punkte des Kriteriums Preis Hier lassen sich somit 90 von 300 Punkten erzielen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 273.949 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbHZuschlagswert 273.949 €1 Veröffentlichung
- 04.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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