Beschaffung NetApp AFF C30 für das Schulumfeld
KI Gegenstand ist die Lieferung, Installation und Konfiguration eines NetApp AFF C30 Storage-Systems inklusive 48 Monaten Support für die IT-Infrastruktur der Stadt Dortmund.
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen · Oberste Bundesbehörde
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Kostenlos beobachten →Die Deutsche Bundesbank führt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Prüfungen zur Überwachung der Einhaltung von Finanzsanktionen durch. Zur Unterstützung dieser Prüfungen sollen im Rahmen des Projekts WEMASO technische Komponenten und Datenprodukte für softwaregestützte Screening- und Rechercheprozesse beschafft werden. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt. Los 1 Los 1 umfasst die Beschaffung eines marktverfügbaren Screening-Kerns zur Durchführung softwaregestützter Finanzsanktionsprüfungen. Die Software soll Namen und Namensähnlichkeiten in strukturierten und semi-strukturierten Daten erkennen und mit Sanktionslisten abgleichen können. Die Lösung muss insbesondere Batch-Screenings, Scoring, die Verarbeitung großer Datenmengen sowie eine umfassende Konfigurierbarkeit des Screeningprozesses unterstützen. Der Screening-Kern soll in der Private-Cloud-Umgebung der Deutschen Bundesbank (Red Hat OpenShift) betrieben und über standardisierte Schnittstellen (REST-API) in die bundesbankeigene Prüfungsplattform integriert werden. Neben den funktionalen Anforderungen (u. a. Fuzzy-Matching, Umgang mit unterschiedlichen Sprachräumen, Verarbeitung nicht-lateinischer Alphabete und Konfigurierbarkeit) sind umfangreiche Anforderungen an IT-Sicherheit nach den Vorgaben des BSI, Datenschutz, Performance, Skalierbarkeit, Dokumentation, Schulung sowie Systemservice zu erfüllen. Los 2 Los 2 umfasst die Beschaffung erweiterter Sanktionslisten (ESL) einschließlich Informationen zu politisch exponierten Personen (PEP) sowie eines Recherchetools. Die erweiterten Sanktionslisten müssen sämtliche durch die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland direkt sanktionierten (gelisteten) abdecken, eine möglichst hohe Abdeckung von implizit sanktionierten Entitäten aufweisen und in einem maschinell verarbeitbaren Format (z. B. CSV, XML oder JSON) bereitgestellt werden. Änderungen des Sanktionsstatus müssen spätestens 48 Stunden nach ihrem Wir
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Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Deutsche Bundesbank sucht eine IT-Lösung für Finanzsanktionsprüfungen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Detaillierte Informationen werden in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. Änderungen und Ergänzungen wird der Auftraggeber zu Beginn einer Angebotsphase mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe über den Projektraum des Verfahrens auf der Vergabeplattform DTVP zur Verfügung stellen. Bis zur Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO) stehen sämtliche Unterlagen unter Änderungs- und/oder Ergänzungsvorbehalt.“
3–10 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Leistungspunkte werden auf Grundlage der Bewertungsmatrix "C4_Bewertungsmatrix_25-2000064042" sowie der Leistungsbeschreibung "T09_B1_Leistungsbeschreibung_25-2000064042" je Los entsprechend der jeweiligen Unterlagen ermittelt. Die Bewertung der Qualität erfolgt auf Basis der erreichten Leistungspunktzahl. Die maximal erreichbare Leistungspunktzahl entspricht einem Gewichtungsanteil von 70 %. Der prozentuale Zielerreichungsgrad der Qualität wird wie folgt berechnet: Qualitätswert (%) = (erreichte Leistungspunktzahl / maximale Leistungspunktzahl) × 70 Im Rahmen der Gesamtwertung erhält bei Punktgleichheit das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl im Zuschlagskriterium Qualität den Zuschlag.
Der Angebotsvergleichspreis ergibt sich je Los aus der Summe der im Preisblatt "C3_Preisblatt_25-2000064042" ausgewiesenen Kostenbestandteile. Die Bewertung des Preises erfolgt anhand der Preisquotientenmethode. Der niedrigste Angebotsvergleichspreis (brutto) erhält die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Für die übrigen Angebote wird die Preispunktzahl so berechnet: Preispunktzahl = (niedrigster Angebotsvergleichspreis / Angebotsvergleichspreis) × 10 Der prozentuale Zielerreichungsgrad des Preises wird wie folgt berechnet: Preiswert (%) = (erreichte Preispunktzahl / 10) × 30
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Für Los 1 und 2: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Nummer 9, Vordruck T02_Eigenerklärung Eignung).
Für Los 1 und 2: Eigenerklärung gem. Nummer 4, Vordruck 11078 II T02_Eigenerklärung Eignung über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe der Registernummer und des zuständigen Amtsgerichtes.
Los 1: Eigenerklärung gem. Nummer 6, Vordruck 11078 II T02_L1_Eigenerklärung zur Eignung über eine Betriebshaftpflichtversicherung, aus der sich ein Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden in Höhe von 3.000.000 EUR je Schadensfall, für Vermögensschäden in Höhe von 5.000.000 EUR je Schadensfall sowie eine IT- Haftpflicht von 3.000.000 EUR je Schadensfall ergibt, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr. Los 2: Eigenerklärung gem. Nummer 6, Vordruck 11078 II T02_L2_Eigenerklärung zur Eignung über eine Betriebshaftpflichtversicherung, aus der sich ein Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden in Höhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall, für Vermögensschäden in Höhe von 3.000.000 EUR je Schadensfall sowie eine IT- Haftpflicht von 1.000.000 EUR je Schadensfall ergibt, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr.
Für Los 1 und 2: Angaben gem. Nummer 5, Vordruck 11078 II T02_Eigenerklärung Eignung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Für Los 1 und 2: Angaben gem. Nummer 7, Vordruck 11078 II T02_Eigenerklärung Eignung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Für Los 1 und 2: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Nummer 8, Vordruck 11078 II T02_Eigenerklärung Eignung).
Los 2: Mindestjahresumsatz (Los 2) gem. T03_L2_Eignungsmatrix_25-2000064042_Los 2. Die B-Kriterien sind als Maßstab für die Bewertung des Bewerbers und für den Vergleich mit den übrigen Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erforderlich. Die einzelnen B-Kriterien werden auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet, siehe die Angaben unter "Informationen zur Bewertung" je B-Kriterium. Die Gesamtpunktzahl für alle B-Kriterien wird dann durch Addition der einzelnen Wertungspunkte errechnet. Insgesamt sind 20 Wertungspunkte erreichbar. Es müssen in jedem B-Kriterium mindestens 5 Punkte erreicht werden, ansonsten wird der Bewerber als ungeeignet angesehen und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Informationen zur Bewertung: Das Unternehmen wird nach dem durchschnittlichen Jahresumsatz von in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der ausgeschriebenen Produktfamilie erzielt haben, bewertet. Es ist der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen, die mit dem ausgeschriebenen Produktfamilie erwirtschaftet wurde. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: Dieses Kriterium dient der Sicherstellung, dass das Unternehmen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, um die ausgeschriebene Leistung ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen. - 0 < n =< 1 Punkte: Es wurden mindestens durchschnittlich eine Millionen Euro pro Jahr durch die Produktfamilie umgesetzt. - 1 < n =< 5 Punkte: Es wurden mindestens durchschnittlich fünf Millionen Euro pro Jahr durch die Produktfamilie umgesetzt. - 5 < n =< 10 Punkte: Es wurden mindestens durchschnittlich zehn Millionen Euro pro Jahr durch die Produktfamilie umgesetzt.
Für Los 1 und 2: Eigenerklärung gem. Nummer 1, Vordruck 11078 II T02_Eigenerklärung Eignung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Los 1: Angabe zum Mindestjahresumsatz gem. Dokument T03_L1_Eignungsmatrix_25-2000064042_Los 1. Das Unternehmen muss nachweislich einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 2 Millionen Euro oder entsprechender Wert in anderen Währungen für die Jahre 2025, 2024 und 2023 mit der ausgeschriebenen Produktfamilie erzielt haben. Es ist der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen. Nachweis durch formlose Eigenerklärung
Los 1: Angabe zur Erfüllung der A-Kriterien gem. Dokument T03_L1_Eignungsmatrix_25-2000064042_Los 1. Der Bewerber bestätigt, dass alle im Dokument "T09_B1_L1_Leistungsbeschreibung_25-2000064042_Los 1" genannten Ausschlusskriterien/Mindestanforderungen erfüllt werden. Nachweis durch separate Eigenerklärung gem. Dokument "T12_L1_Eigenerklärung Kriterien Erfüllung_25-2000064042_Los 1.docx" Los 2: Angabe zur Erfüllung der A-Kriterien gem. Dokument T03_L2_Eignungsmatrix_25-2000064042_Los 2. Der Bewerber bestätigt, dass alle im Dokument "T09_B1_L2_Leistungsbeschreibung_25-2000064042_Los 2" genannten Ausschlusskriterien/Mindestanforderungen erfüllt werden. Nachweis durch separate Eigenerklärung gem. Dokument "T12_L2_Eigenerklärung Kriterien Erfüllung_25-2000064042_Los 2.docx"
Los 1: Angabe zur Informationssicherheit (ISMS) (Los 1) gem. T03_L1_Eignungsmatrix_25-2000064042_Los 1. Der Bewerber verfügt über ein implementiertes und dokumentiertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 oder vergleichbar. Für cloudbasierte Betriebsumgebungen muss das Sicherheitskonzept zusätzlich ISO 27017 oder vergleichbar berücksichtigen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gem. Nummer 2, Vordruck 11078 II T02_Eigenerklärung Eignung. Los 1: 3-6 Referenzen gemäß "T03_L1_Eignungsmatrix_25-2000064042_Los 1" mit folgenden Mindestanforderungen: Projektbeschreibung und Darstellung der Vergleichbarkeit gem. der geforderten Angaben gem. Anlage 'T04_L1_Referenzangaben_zur_Eigenerklaerung_25-2000064042_Los 1'. Der Bewerber hat mindestens drei und höchstens sechs Referenzprojekte vorzulegen, die: hinsichtlich Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen grundsätzlich vergleichbar sind und nicht älter als drei Jahre sind (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Produktivbetriebs, frühestens ab dem 01.01.2023). Die Laufzeit des Produktivbetriebs muss wenigstens 1 Jahr betragen haben. Der Bewerber hat die grundsätzliche Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit der ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar darzustellen. Hinweis: Werden mehr als sechs Referenzprojekte eingereicht, werden nur die ersten sechs Referenzen berücksichtigt. Los 2: 3 Referenzen gemäß "T03_L2_Eignungsmatrix_25-2000064042_Los 2" mit folgenden Mindestanforderungen: Projektbeschreibung und Darstellung der Vergleichbarkeit gem. der geforderten Angaben gem. Anlage 'T04_L2_Referenzangaben_zur_Eigenerklaerung_25-2000064042_Los 2'. Der Bewerber hat mindestens drei Referenzprojekte vorzulegen, die: hinsichtlich Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen grundsätzlich vergleichbar sind und nicht älter als fünf Jahre sind (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Produktivbetriebs, frühestens ab dem 01.01.2021). Die Laufzeit des Produktivbetriebs muss wenigstens 2 Jahre betragen haben. Der Bewerber hat die grundsätzliche Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit der ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar darzustellen. Hinweis: Werden mehr als drei Referenzprojekte eingereicht, werden nur die ersten drei Referenzen berücksichtigt.
Los 1: Angabe zur Bewertung vorgelegter Referenzen (Los 1) gem. T03_L1_Eignungsmatrix_25-2000064042_Los 1. Projektbeschreibung und Darstellung der Vergleichbarkeit gem. der geforderten Angaben (siehe Anlage 'T04_L1_Referenzangaben_zur_Eigenerklaerung_25-2000064042_Los 1'). Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der gemäß A-Kriterium eingereichten und als geeignet eingestuften Referenzprojekte (maximal sechs). Bewertet wird die Qualität und Tiefe der Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung. Das B-Kriterium ist als Maßstab für die Bewertung des Bewerbers und für den Vergleich mit den übrigen Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erforderlich und wird auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet, siehe die Angaben unter "Informationen zur Bewertung". Insgesamt sind mindestens 5 Antwortpunkte erforderlich, ansonsten wird der Bewerber als ungeeignet angesehen und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bewertungsaspekte Die Bewertung erfolgt insbesondere anhand folgender Kriterien: Fachliche Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand Technische Vergleichbarkeit (z. B. eingesetzte Technologien, Systemlandschaft, Komplexität) Umfang und Komplexität der Referenzprojekte im Verhältnis zur ausgeschriebenen Leistung Nachvollziehbarkeit und Struktur der Darstellung der Referenzen Bewertungsskala (0-10 Punkte) 0-2 Punkte Die Referenzen weisen nur eine geringe Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung auf und/oder die Darstellung ist nur eingeschränkt nachvollziehbar. 3-4 Punkte Die Referenzen sind teilweise vergleichbar; wesentliche Anforderungen werden jedoch nur in begrenztem Umfang abgedeckt. 5-7 Punkte Die Referenzen sind überwiegend vergleichbar und decken die wesentlichen Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung ab; die Darstellung ist nachvollziehbar. 8-10 Punkte Die Referenzen sind in hohem Maße vergleichbar und decken die Anforderungen umfassend ab; die Darstellung ist klar, strukturiert und gut nachvollziehbar.
Los 2: Angabe zur Bewertung vorgelegter Referenzen (Los 2) gem. T03_L2_Eignungsmatrix_25-2000064042_Los 2. Projektbeschreibung und Darstellung der Vergleichbarkeit gem. der geforderten Angaben (siehe Anlage 'T04_L2_Referenzangaben_zur_Eigenerklaerung_25-2000064042_Los 2'). Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der gemäß A-Kriterium eingereichten und als geeignet eingestuften Referenzprojekte (maximal drei). Informationen zur Bewertung: Die B-Kriterien sind als Maßstab für die Bewertung des Bewerbers und für den Vergleich mit den übrigen Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erforderlich. Die einzelnen B-Kriterien werden auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet, siehe die Angaben unter "Informationen zur Bewertung" je B-Kriterium. Die Gesamtpunktzahl für alle B-Kriterien wird dann durch Addition der einzelnen Wertungspunkte errechnet. Insgesamt sind 20 Wertungspunkte erreichbar. Es müssen in jedem B-Kriterium mindestens 5 Punkte erreicht werden, ansonsten wird der Bewerber als ungeeignet angesehen und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabe der Punkte erfolgt im Wege der vergleichenden Bewertung. Die Anzahl der vorgelegten und gültigen Referenzen der Bewerber werden miteinander verglichen und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Eine Differenzierung erfolgt über Art und Umfang, Vergleichbarkeit der Leistungen sowie Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung zu den geforderten Referenzen. Dabei werden insbesondere die Vergleichbarkeit zu dem ausgeschriebenen Vorhaben sowie die fachliche, technische und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit den verlangten Leistungen in Betracht gezogen und bewertet: Bewertungsskala (0-10 Punkte) 0-2 Punkte Die Referenzen weisen nur eine geringe Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung auf und/oder die Darstellung ist nur eingeschränkt nachvollziehbar. 3-4 Punkte Die Referenzen sind teilweise vergleichbar; wesentliche Anforderungen werden jedoch nur in begrenztem Umfang abgedeckt. Der Use Case entspricht teilweise unseren Vorgaben. 5-7 Punkte Die Referenzen sind überwiegend vergleichbar und decken die wesentlichen Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung ab; die Darstellung ist nachvollziehbar. Der Use Case entspricht teilweise unseren Vorgaben. 8-10 Punkte Die Referenzen sind in hohem Maße vergleichbar und decken die Anforderungen umfassend ab; die Darstellung ist klar, strukturiert und gut nachvollziehbar. Der Use Case entspricht unseren Vorgaben.
Los 1: Angabe zur Mindestanzahl an Mitarbeitern (Los 1) gem. T03_L1_Eignungsmatrix_25-2000064042_Los 1. Das Unternehmen muss über eine Mindestanzahl von mindestens 10 (festangestellte) Mitarbeiter verfügen. Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Los 2: Angabe zur Mindestanzahl an Mitarbeitern (Los 2) gem. T03_L2_Eignungsmatrix_25-2000064042_Los 2. Das Unternehmen muss nachweislich über mindestens 10 (festangestellte) Mitarbeiter verfügen, welche primär im Umfeld des angebotenen Produktes bzw. der Produktfamilie mit der Weiterentwicklung, Wartung, Aktualisierung und Research der Informationen mit deutschem, EU und UN Bezug für das Produkt eingesetzt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Gegenstand ist die Lieferung, Installation und Konfiguration eines NetApp AFF C30 Storage-Systems inklusive 48 Monaten Support für die IT-Infrastruktur der Stadt Dortmund.
KI Beschaffung einer E-Mail-Life-Cycle-Managementlösung für komplexe, verteilte Mehrserversysteme zur E-Mail-Archivierung im Exchange-Verbund des IT-DLZ Saarland.
KI Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen, Software Assurance und damit verbundenen Mehrwertleistungen im Rahmen eines Rahmenvertrages.
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