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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie

Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes Stadt Neuenstein – Wirtschaftlichkeitslücke

Stadt Neuenstein · Neuenstein · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 12.10.2026, 11:00 Uhr (noch 27 Tage)

Beschreibung

Der Auftraggeber plant die Versorgung der förderfähigen Anschlüsse gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 durch ein gigabitfähiges Netz auf Basis der FTTB-Technologie mittels der Vergabe einer Zuwendung an einen Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslücke). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener Grauer Flecken. Das Projekt soll mittels einer Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023, in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0), sowie nach der sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Telekommunikation

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die Planung, Errichtung und der Betrieb eines FTTB-Netzes zur Beseitigung grauer Flecken.
  • Die Vergabe erfolgt als Wirtschaftlichkeitslückenmodell unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln.
  • Bieter müssen die spezifischen Anforderungen der Gigabit-Richtlinie 2.0 sowie der VwV Gigabitmitfinanzierung erfüllen.
  • Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Die Stadt Neuenstein sucht einen Netzbetreiber für den Ausbau eines gigabitfähigen FTTB-Netzes im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes Stadt Neuenstein – Wirtschaftlichkeitslücke
  • Kostenkriterium 80 Pkt.
    Kosten

    Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 80 % - Maßgeblich ist die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (netto) gemäß dem verbindlichen Angebot des Bieters. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebes für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren zu berechnen und prüffähig herzuleiten (Nr. 1.1 des Zuwendungsbescheides des Bundes). Vorhandene, nutzbare und im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur dokumentierte Infrastrukturen sind kostenmindernd zu berücksichtigen. Das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke (WLmin) erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 80 Punkten. Angebote mit der 2,0-fachen Wirtschaftlichkeitslücke des Bestangebotes sowie darüber liegende Angebote erhalten 0 Punkte; dazwischen wird linear interpoliert: P1 = 80 × (1 − (WL − WLmin) ÷ WLmin); P1 beträgt mindestens 0 Punkte.

  • Qualitätskriterium 10 Pkt.
    Qualität

    Zeitpunkt der Inbetriebnahme (Realisierungszeitraum) 10 % - Maßgeblich ist der vom Bieter in der Anlage Qualität verbindlich angebotene Realisierungszeitraum in vollen Wochen ab Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages (§ 19.1) bis zur vollständigen Inbetriebnahme des gesamten gigabitfähigen Netzes (§ 6.1 des Zuwendungsvertrages). Der angebotene Realisierungszeitraum wird verbindlicher Vertragsinhalt. Das Angebot mit dem kürzesten angebotenen Realisierungszeitraum (RZmin) erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 10 Punkten. Angebote in Höhe der vom Auftraggeber maximal vorgegebenen Projektumsetzungszeit von 84 Wochen erhalten 0 Punkte; dazwischen wird linear interpoliert: P2.1 = 10 × (84 − RZ) ÷ (84 − RZmin); P2.1 beträgt mindestens 0 Punkte.

  • Qualitätskriterium 5 Pkt.
    Qualität

    Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams - 5 %. Bewertet werden die berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung des vom Bieter benannten Leiters des Projektteams gemäß den Angaben in der Anlage Qualität zum verbindlichen Angebot. Rohpunkte (max. 10): Berufliche Qualifikation (Wichtung 40 %): keine einschlägige Berufsausbildung = 0, Techniker/Zeichner etc. = 2, Ingenieur/Hochschulabsolvent etc. = 4 Punkte. Berufserfahrung als Gesamtprojektleiter (Wichtung 40 %): unter 5 Jahre = 0, 5 bis 10 Jahre = 2, über 10 Jahre = 4 Punkte. Berufserfahrung gesamt (Wichtung 20 %): unter 10 Jahre = 0, 10 bis 20 Jahre = 1, über 20 Jahre = 2 Punkte. Umrechnung: P2.2 = 5 × Rohpunkte ÷ 10.

  • Qualitätskriterium 5 Pkt.
    Qualität

    Referenzprojekte des Leiters des Projektteams - 5 %. Bewertet werden die Referenzen des benannten Leiters des Projektteams (nicht des Stellvertreters oder des Unternehmens). Die Referenzen müssen aus der Umsetzung eines Wirtschaftlichkeits-/Deckungslückenmodells im Sinne der Bundesförderung stammen; der Benannte kann Gesamt- oder Teilprojektleiter gewesen sein. Bei Angabe von mehr als 2 Referenzen werden die beiden bestbewerteten gewertet. Je Referenz max. 5 Rohpunkte als Addition folgender Einzelbewertungen (je 1,0 Punkt): Auftraggeber ist ein öffentlicher Auftraggeber; vorgesehener Projektleiter war Gesamtprojektleiter der Referenz; betreutes Gesamtvolumen (Planungs- und Bauleistung) über 10.000.000 Euro netto; Umsetzung als Generalübernehmerleistung; gefördertes Projekt nach der Gigabit-/Breitband-Richtlinie des Bundes. Rohpunkte gesamt max. 10 (2 Referenzen × 5). Umrechnung: P2.3 = 5 × Rohpunkte ÷ 10.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU Amtsblatt L 94/65).

  • Eintragung Handelsregister

    Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU Amtsblatt L 94/65).

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 1.500.000 je Schadensfall für Sach- und/oder Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Beide Schadenskategorien müssen im Schadensfall parallel zueinander mit den genannten Deckungssummen abgesichert sein.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: 1.000.000 Euro netto je Geschäftsjahr

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten drei Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung passiver Infrastruktur, dem Aufbau der aktiven Technik sowie dem aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und der Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz errichtet und mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde und zudem mehr als 25 % des hierüber erschließbaren Endkundenpotentials auf Grundlage entsprechender (End-)Kundenverträge versorgt werden. Mindestens eine der drei Referenzen muss ein öffentlich gefördertes Breitbandausbauprojekt betreffen, in dem der Bewerber Zuwendungsempfänger oder ausgewählter Betreiber war.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Bei dem zu errichtenden und zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Das Netz dient überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 61 TKG; zugleich handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG. Der Konzessionsvertrag ermöglicht den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Diese Auslegung entspricht der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, a.a.O., Rn. 22 ff.; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18). Ungeachtet der eröffneten Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GWB ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide, nach Nr. 5.11 der Gigabit-Richtlinie 2.0 sowie nach den Vorgaben der §§ 5 und 6 der Gigabit-Rahmenregelung verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen und dessen Vergabeunterlagen sowie dessen Ergebnis auf der Onlineplattform des Projektträgers zu veröffentlichen. Zur Wahrung eines einheitlichen, rechtssicheren und förderkonformen Verfahrens wendet der Auftraggeber die Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) freiwillig an. Diese freiwillige Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte der Bieter, stellt jedoch sicher, dass die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in besonderem Maße gewahrt werden. Dadurch werden sowohl vergabe- als auch förderrechtliche Risiken minimiert. Klarstellend gilt: Die freiwillige bzw. entsprechende Anwendung der KonzVgV und ergänzend der VgV eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz gegen Verfahrensentscheidungen richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Maßgeblich ist die Rechtslage in der Fassung des Vergabebeschleunigungsgesetzes vom 18.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137), das am 01.07.2026 in Kraft getreten ist und für Vergabeverfahren gilt, die – wie das vorliegende – nach diesem Zeitpunkt begonnen werden. Soweit in diesem Vermerk und in den Vergabeunterlagen auf Vorschriften des GWB und der VgV Bezug genommen wird, sind diese jeweils in der ab dem 01.07.2026 geltenden Fassung gemeint. Infolge der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB gelten diese Vorschriften vorliegend nicht unmittelbar sondern nur nach Maßgabe der dokumentierten freiwilligen bzw. entsprechenden Anwendung sowie der förderrechtlichen Vorgaben. Sollten sich Bieter denn an den Vergabenachprüfungskammer wenden oder sich die Rechtsprechung in Bezug auf die Bereichsausnahme ändern, gilt folgendes: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 27 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 7.033.042 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 12.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 134 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 3.575.091 €
Median 9.383.584 €
Oberes Quartil 32.561.420 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

7.033.042 €
Geschätzter Wert
ca. 120 % über Branchen-Median

Angebotsfrist 12.10.2026, 11:00 Uhr (noch 27 Tage)
Vergabenummer 00131-26
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Sehr komplex KI
Auftraggeber Stadt Neuenstein
Standort Neuenstein, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 09.09.2026
CPV-Codes (2) 64200000 · Post- und Telekommunikationsdienste
72411000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Hohenlohekreis
Laufzeit 180 Monate
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 25.809 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.211 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Neuenstein. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landgericht Heilbronn, Heilbronn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 10.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Stadt Neuenstein · Neuenstein