Gebäudereinigung
KI Ausschreibung für Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für kommunale Gebäude in Weisendorf.
Landkreis Stade · Stade · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 29.10.2026, 10:00 Uhr (noch 4 Tage)
Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von belasteten Asphalt, Abfallschlüssel: 17 03 01, Vetragslaufzeit: 12 Monate mit der Option auf 12 weitere Monate Die Rahmenvereinbarung erlischt mit Erreichen der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen.
Branche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
Es wird ein Rahmenvertrag für die Entsorgung von belastetem Asphalt (Abfallschlüssel 17 03 01) ausgeschrieben.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
2) Erklärung zur Eintragung im Berufsregister
3) Erklärung über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG. Die Verwertungsanlage muss über die erforderliche Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die Abfallschlüsselnummer AVV 17 03 01 (kohlenteerhaltige Bitumengemische) oder die Erfüllung einer vergleichbaren Anordnung verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot als Anlage beizufügen.
4) Erklärung über den zertifizierten Bereich. Die Verwertungsanlage muss über die erforderliche Zertifizierung für das Lagern, Behandeln, Verwerten und Entsorgen von Abfällen der Abfallschlüsselnummer 17 03 01 (kohlenteerhaltige Bitumengemische) gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) verfügen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
5) Erklärung über die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV). Der Bieter muss technisch und rechtlich in der Lage sein, rechtsgültige Entsorgungsnachweise sowie Begleitscheine über das elektronische Abfallnachweisverfahren abzuwickeln und über eine aktive Erzeuger- oder Entsorgernummer verfügen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die
Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, haben auf Anforderung der Vergabestelle eine aktuelle (d.h. nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vozulegen.
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die
Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zu bereits erbrachten Leistungen:
Es wird vom Auftraggeber vorausgesetzt, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens zwei vergleichbare Leistungen erbracht hat. Eine Leistung ist vergleichbar, wenn sie das Lagern, Behandeln, Verwerten und Entsorgen von Abfällen der Abfallschlüsselnummer AVV 17 03 01 (kohlenteerhaltige Bitumengemische) umfasst hat.
Für jede Referenz sind folgende Daten anzugeben: Auftraggeber; Ansprechpartner (optional); Beschreibung der ausgeführten Leistung (Lagern, Behandeln, Verwerten und Entsorgen), Angabe der Art (Abfallschlüsselnummer) der Abfälle; Ausführungszeitraum. Der Auftraggeber behält sich Nachfragen und -prüfungen bei den Auftraggebern der Referenzprojekte vor.
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die entsprechende Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, welches tatsächlich die jeweiligen
Leistungen erbringt, vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 548 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Ausschreibung für Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für kommunale Gebäude in Weisendorf.
KI Gesucht wird ein Dienstleister für Kanalreinigung, -inspektion (TV-Untersuchung) und Dichtheitsprüfung für die Verbandsgemeinde Weißenthurm und das GVZ-Koblenz.
KI Die Ausschreibung betrifft die Entsorgung von Klärschlamm aus dezentralen Anlagen (DZA) im Raum Bad Doberan.
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