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Beschaffung von EDSCB-Geräten für den Verkehrsflughafen Nürnberg
Freistaat Bayern · München · Bayern
Beschreibung
Aus den Vertragsverhältnissen über die Lieferung und Installation von Handgepäckkontrollgeräten werden 6 Geräte für den Verkehrsflughafen Nürnberg erbracht.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Beschaffung von 6 Handgepäckkontrollgeräten (EDSCB) für den Verkehrsflughafen Nürnberg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1– 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Nicht-wesentliche Vertragsänderung
1 Veröffentlichung
- 05.03.2025 Die Änderung ermöglicht die Einbeziehung eines alternativen Lieferortes für bereits beauftragte Geräte (EDSCB-Geräte) nebst erforderlicher Einrichtung, Aufbau und Betrieb sowie Wartung. Zugleich sieht die Änderung die Klarstellung vor, dass die Abrufbedingungen bis zum 31.12.2027 gelten. Der Umfang des bereits geschlossenen Rahmenvertrages für die Ausstattung des Verkehrsflughafens München wird nicht erweitert oder überschritten. Eine wesentliche Änderung des geschlossenen Vertrages erfolgt nicht. Die zu liefernden Geräte und die dazu nötigen Ausstattungsleistungen werden dem Verkehrsflughafen Nürnberg und nicht länger dem Verkehrsflughafen München aus den bestehenden Rahmenverträgen zur Verfügung gestellt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese Leistungen kann jedoch aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen, weil er mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Leistungen konnten bei der Ausschreibung der ursprünglichen Rahmenvereinbarung für den Verkehrsflughafen München nicht vorhergesehen werden. Ihre Notwendigkeit hat sich erst nach dem ursprünglichen Vertragsschluss ergeben. Sie waren auch von der erfolgreichen Abrufe für den Verkehrsflughafen München abhängig. Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Vertragswerks wird nicht geändert. Der Inhalt der Leistung bleibt im Wesentlich unverändert. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 827 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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