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ITDZ Berlin: Rahmenvertrag IP-Centrex-Hybrid
IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR) · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
TeleTech GmbH Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist ein Rahmenvertrag für IP-Centrex-Hybrid TK-Systeme inklusive Service, Lieferung und Inbetriebnahme.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 4.000.000 EUR.
- Erforderlich sind die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Planungsleistungen für Erweiterungen.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Serviceleistungen für das ALE-basierte IPC-H TK-System und dessen mögliche Erweiterungen und Veränderungen sowie die Lieferung erforderlicher Systemkomponenten, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer und etwaiger weiterer Dienstleistungen für die Planung von Erweiterungen und Standorterschließungen für das IPC-H TK-System und die in den Standorten verbaute TK-Infrastruktur.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß §§ 122 ff. GWB und § 56 VgV. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB bestimmt. Zuschlagskriterien sind die Qualität der angebotenen Leistung, operationalisiert durch Leistungspunkte und der Wertungspreis. Demnach bestimmt sich das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis (Kennzahl Z (Angebot)). Z (Angebot) = L (Angebot) / P (Angebot) Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis (Z); Leistungskennzahl (L) gem. Kriterienkatalog mit Gewichtung; Preiskennzahl (P) gem. Preisblatt inkl. Mengengerüst • Der Schwankungsbereich (SB) wird mit 10 % festgelegt. • Das Entscheidungskriterium ist die Leistungspunktzahl. Die Auswahl des besten Angebots erfolgt innerhalb des Schwankungsbereichs über das festgelegte Entscheidungskriterium. (Selektion der Angebote durch definierten Schwankungsbereich (SB))
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Qualität nach Wichtigkeit
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß §§ 122 ff. GWB und § 56 VgV. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB bestimmt. Zuschlagskriterien sind die Qualität der angebotenen Leistung, operationalisiert durch Leistungspunkte und der Wertungspreis. Demnach bestimmt sich das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis (Kennzahl Z (Angebot)). Z (Angebot) = L (Angebot) / P (Angebot) Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis (Z); Leistungskennzahl (L) gem. Kriterienkatalog mit Gewichtung; Preiskennzahl (P) gem. Preisblatt inkl. Mengengerüst • Der Schwankungsbereich (SB) wird mit 10 % festgelegt. • Das Entscheidungskriterium ist die Leistungspunktzahl. Die Auswahl des besten Angebots erfolgt innerhalb des Schwankungsbereichs über das festgelegte Entscheidungskriterium. (Selektion der Angebote durch definierten Schwankungsbereich (SB))
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union(§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verwandte Bekanntmachungen
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer TeleTech GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 8.000.000 €1 Veröffentlichung
- 18.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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