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Erweiterungsbau "Projekt - und Innovationscenters" inkl. Umbau des Bildungszentrums der AOK Hessen | Homberg (Ohm) - Küchentechnik
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am Main · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErweiterungsbau "Projekt - und Innovationscenters" inkl. Umbau des Bildungszentrums der AOK Hessen | Homberg (Ohm) - Küchentechnik🏆 Lungwitz · Magdeburg
- Lungwitz · Magdeburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Lungwitz. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die AOK plant am Standort Homberg/Ohm die bauliche Erweiterung ihres Bildungszentrums Homberg/Ohm um ein neues Projekt- und Innovationscenter (P-I-C). Die Bestandsanlage aus den 1990er Jahren befindet sich am Stadtrand von Homberg/ Ohm (Hessen / Kreis Vogelsberg) im Lärchenweg 20. Das Projekt- und Innovationcenter PIC- und der Restaurantbereich sind in konventioneller Bauweise als Stahlbeton Skelettkonstruktion mit Flachdecken geplant. Der viergeschossige Baukörper wird durch einen in massiver Bauweise geplanten Verbindungsbau mit Satteldach an den Bestand angeschlossen. Die Dachflächen der neu errichteten Baukörper sind als Umkehrdächer mit Retention und intensiver Dachbegrünung geplant. Die Fassade ist mit einer Primärfassade (Holzrahmenbau) als Raumabschluss und Sekundärfassade als vorgelagertes Fassadenelement (Stahlbau) mit Austritten geplant.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer Lungwitz1 Veröffentlichung
- 11.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.859 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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