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Sanierung und den Umbau eines Wohnheims in Stuttgart-Süd
Landeshauptstadt Stuttgart - Liegenschaftsamt, vertreten durch: Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH · Stuttgart · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Das Liegenschaftsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH, plant die unbewohnte Sanierung und Umbau eines Wohnheims in Stuttgart-Süd. Fläche: ca. 1.300 m² BGF - 5 Geschosse, Kosten: ca. 3.600.000 €, brutto KG 200-500, Termine: - Voraussichtlich Ende November 2026: Abschluss Vorplanung, - Voraussichtlich Ende Januar 2027: Abschluss Entwurfsplanung, - Voraussichtlich Februar 2027: Abgabe Bauantrag, - Baubeginn: Abhängig von der Erteilung der Baugenehmigung (ca. 6 bis 12 Monate nach Abgabe Bauantrag), - Bauzeit: ca. 18 Monate
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Sanierung und der Umbau eines Wohnheims in Stuttgart-Süd.
- Die Fläche beträgt ca. 1.300 m² BGF über 5 Geschosse, der geschätzte Auftragswert liegt bei ca. 3,6 Mio. € brutto.
- Der CPV-Code 71321000 deutet auf Ingenieurleistungen für die technische Planung von Bauvorhaben hin.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call) mit einer voraussichtlichen Bauzeit von 18 Monaten.
- Die Planung sieht mehrere Phasen vor, beginnend mit der Vorplanung Ende November 2026.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Sanierung und den Umbau eines Wohnheims in Stuttgart-Süd mit ca. 1.300 m² BGF.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 75 %
Projektteam (Erfahrung und Qualifikation): 20%, Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit: 20%, Projekteinschätzung: 20%, Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten, Projektbearbeitung oder fachspezifischen Themen: 15%
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Preis 25 %
Honorar: 25%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zwei Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Planung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI - Bereich HLS - unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen. Mindestbedingungen: Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. Inbetriebnahme vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags. Für die Referenzprojekte müssen >= 60 Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI erbracht worden sein. Bei den Projekten muss es sich um Sanierungsmaßnahmen handeln. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale jeweils Referenz 1 und 2: a) Gebäudetyp: Wohngebäude, Pflegeheim oder vergleichbares: 50 Punkte, b) Fläche: >= 1.000 m²: 100 Punkte, < 1.000 m² und >=500 m²: 50 Punkte, c) Inbetriebnahme ab dem 01.01.2020: 50 Punkte, d) Sanierung/Modernierung mit Umstrukturieung / Umbau von mehreren Räumen: 50 Punkte, e) Energetische Modernisierung des Gebäudes: 100 Punkte, f) öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä.: 100 Punkte, g) erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 Punkte. Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI reduziert. Die Leistungsphasen 1, 4 und 9 dürfen angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden ist. -> Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe) müssen vorgelegt werden.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
- § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Architektenkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Fachrichtung Maschinenbau, Versorgungstechnik oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium). eingeladen werden sollen.
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Durchschnittliche Personalstärke
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): -mehr als 5 Beschäftigte: 100 Punkte, 3 - 5 Beschäftigte: 50 Punkte, weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 03.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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