1.1 Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124)
1.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland Bezug (Formblatt L 127)
1.3 Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und sonstige Schäden (pauschal) von 500.000,- EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
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https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=305115
Die Eignungserklärungen sind sowohl für präqualifizierte als auch für nicht präqualifizierte Unternehmen durch das Formblatt L124 nachzuweisen.