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EU-Oberschwelle KMU-geeignet Grüne Vergabe
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10. Welle Jugendsexualitätsstudie 2024

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde

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Beschreibung

Bereits 9 Wellen und zuletzt im Jahr 2019 wurden im Auftrag der BZgA Repräsentativbefragungen zur Jugendsexualität durchgeführt. Die Studienreihe soll 2024 fortgeführt werden. Die Studienreihe wird 2024 mit der 10. Erhebungswelle gemäß dem bisherigen Rhythmus fortgeführt. In den vorangegangenen Wellen wurden bundes-weit repräsentativ Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, deren Eltern sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren face- to- face (CAPI) zu ihrem Sexual- und Verhütungsverhalten sowie zu ihrer Sexualaufklärung befragt; in-time Fragen wurden im computergestützten Selbstinterview (CASI) erfasst. So konnten repräsentative Daten gewonnen werden, inwieweit Jugendliche und junge Erwachsene verhüten, ob sie von den verschiedenen Aufklärungsmaß-nahmen im Bereich Sexualaufklärung erreicht werden und die Informations-angebote nutzen, ob und inwieweit die Angebote und Themen des Auftraggebers im Feld Sexualaufklärung auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Ziel-gruppen (insbesondere Jugendliche, aber auch Eltern und Multiplikatoren) zugeschnitten sind bzw. an welchen Stellen sie u. U. ergänzt werden müssen. Auf der Grundlage der Studienergebnisse wird entschieden, ob die Aufklärungsmaßnahmen des Auftraggebers wie bisher fortgeführt werden oder ob und wie sie geändert und weiterentwickelt werden sollen. Die Studie ist auch aufgrund der Trendvergleiche ein wichtiges Qualitätsinstrument innerhalb des gesetzlichen Auftrages. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Ergänzende Informationen

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bildung & Forschung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist die Durchführung der 10. Welle einer repräsentativen Jugendsexualitätsstudie.
  • Die Studie umfasst Befragungen von Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern zu Sexualverhalten und Aufklärung.
  • Erforderlich sind Erfahrung in repräsentativen Befragungen mittels CAPI und CASI.
  • Die Ergebnisse dienen der Überprüfung und Weiterentwicklung von Aufklärungsmaßnahmen der BZgA.

Gesucht wird ein Dienstleister für die Durchführung der 10.

Welle einer repräsentativen Befragung zur Jugendsexualität. Die Studie soll die Sexual- und Verhütungsverhalten sowie die Sexualaufklärung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen untersuchen, um die Maßnahmen der BZgA anzupassen.

Weitere Eignungskriterien: Wesentlich sind Erfahrung in repräsentativen Befragungen und die Fähigkeit, Daten face-to-face (CAPI) und im Selbstinterview (CASI) zu erheben.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Klimaschutz

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 09.04.2024 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 6 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Mantle Germany GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 183 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 292.100 €
Median 458.583 €
Oberes Quartil 979.937 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 09.04.2024, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer BZgA_RV_52_23
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 07.03.2024
CPV-Codes (3) 73100000 · Forschung und Entwicklung
75131000 · Öffentliche Verwaltung
75130000 · Öffentliche Verwaltung
(Was ist das?)
Erfüllungsort Köln, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 10 Monate
Bindefrist (?) 3 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 2.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 4.485 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.046 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 1%
KMU-Bieteranteil 53%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln

vergabe@bho-legal.com
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