TEC 5/09/235202 - S21,PFA 1.1: Grundwassermanagement; 1.2 Los 1a, Fildertunnel
Beschreibung
Ausführungs- und Genehmigungsplanung, Herstellung und Betrieb un Unterhaltung der Anlagen eines Grundwassermanagements in den genannten PA's.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Planung, Herstellung, Betrieb und Unterhaltung von Grundwassermanagementanlagen für den Fildertunnel.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 3.245.212.402,00 EUR.
- Es handelt sich um ein komplexes Bauvorhaben mit voraussichtlich hohen Anforderungen an Eignungsnachweise und Referenzen.
- Der CPV-Code 45232450 deutet auf Bauarbeiten für Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen hin.
Die Ausschreibung betrifft die Ausführungs- und Genehmigungsplanung, Herstellung und den Betrieb sowie die Unterhaltung von Anlagen des Grundwassermanagements für den Fildertunnel im Rahmen des Projekts Stuttgart 21.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verwandte Bekanntmachungen
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 19.02.2026 .Ergänzende PH-Wasserkontrollen außerhalb der GSA.
- 26.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 26.03.2025 NT 0210 - Anpassung an Projektdauer.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.026 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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