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ERNEUERUNG DER ORTSDURCHFAHRT SCHLITZ (L3141) – OBJEKTPLANUNG VERKEHRSANLAGEN –
Magistrat der Stadt Schlitz · Lauterbach · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
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Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI, Leistungsphasen 5 – 9 zur Planung und Durchführung der grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Nebenanlagen sowie Leistungsphase 5 zur Planung und Durchführung der grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Fahrbahn der Ortsdurchfahrt Schlitz (L3141). Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Im Rahmen der „Sanierungsoffensive 2016-2025“ vom Land Hessen soll die Ortsdurchfahrt der Burgenstadt Schlitz zwischen Otto-Zinßler-Straße und Ostpreußenstraße auf einem ca. 1,3 km langen Abschnitt grundhaft erneuert und umgestaltet werden. Das Gebiet umfasst die örtliche Hauptstraße L3141 (Bahnhofstraße - Herrngartenstraße - Salzschlirfer Straße) sowie angrenzende Einmündungen, u. a. im historischen Zentrum der Burgenstadt. Der Abschnitt zwi- schen Otto-Zinßler-Straße (im Norden) bis zur Ostpreußenstraße (im Süden) beinhaltet eine Neuordnung der Fahrbahnränder sowie Umplanung von drei Knotenpunkten. Weiterhin befinden sich die Bushaltestellen Berleburg, Herrngartenstraße, Kreissparkasse und Post im Planungsgebiet (6 Bussteige) auf der Strecke der Ortsdurchfahrt. Gemeinsam mit dem Straßenbaulastträger Hessen Mobil sowie der der Stadt Schlitz und Stadtwerke wird die Planung zusammen entwickelt und abgestimmt. Bereits vor der Entwurfsplanung wurde von der Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH eine umfassende Vorplanung und Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Ergebnisse hieraus wurden in der Entwurfsplanung angewandt. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 für die Nebenanlagen sowie Leistungsphase 5 für die Fahrbahn, die dem Leistungsbild Objekt
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Verkehrsanlagen für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Schlitz (L3141).
- Leistungsphasen 5-9 für Nebenanlagen und Phase 5 für die Fahrbahn sind zu erbringen.
- Das Verfahren ist EU-weit offen ausgeschrieben.
- Der Baubeginn ist für das 3. Quartal 2024 geplant, der Abschluss Ende 2026/Anfang 2027.
- Eine Vorplanung und Verkehrsuntersuchung wurden bereits durchgeführt und die Ergebnisse sind anzuwenden.
Gesucht werden Planungsleistungen für die grundhafte Erneuerung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Schlitz (L3141), einschließlich Fahrbahn und Nebenanlagen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Vergabeergebnis TED EU
Vergabeergebnis veröffentlicht · 74 Tage nach Fristende
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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