Präqualifikation / Eignungsnachweise
von den Bietern zum Beleg der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gem. § 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV Produktvorführungen der gebotenen Aufbauten anzufordern
Ist der Bewerber / Bieter nicht in der Lage, innerhalb des vorgenannten Zeitraums die Produktvorführung und/oder Praxiserprobung zu gewährleisten, kann das Angebot wegen fehlender Eignung des Bieters von der Wertung ausgeschlossen werden.