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Stiftung Attl, Inntal-Werkstätten: Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung
Stiftung Attl · Wasserburg am Inn · Bayern · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Malteser Hilfsdienst gGmbH →Beschreibung
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (zum Zeitpunkt der Ausschreibung ca. 300 Beförderungsteilnehmer, Losaufteilung in 2 Mengenlose) mit Leistungsbeginn ab dem 02.09.2024 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) unter anderem mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person bzw. Sammelstellen zu den vom Auftraggeber betriebenen Einrichtungsstandorten im Landkreis Rosenheim und wieder zurück an durchschnittlich 228 Tagen im Jahr.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Es gab bei beiden Losen keine Eintragungsmöglichkeit für die Bieter in den Zeilen "Verwaltungskosten" und "Wagnis und Gewinn". Dies wurde korrigiert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung von Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung für die Inntal-Werkstätten.
- Aufteilung in zwei Lose: Los 1 (Großbusse, ca. 30.350 km) und Los 2 (Kleinbusse, ca. 212.800 km).
- Die genauen Tourenpläne und Besetztkilometerangaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Die Stiftung Attl sucht Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung in zwei Losen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber schreibt nach eigenem Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom 30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 29.05.2024 Es gab bei beiden Losen keine Eintragungsmöglichkeit für die Bieter in den Zeilen "Verwaltungskosten" und "Wagnis und Gewinn". Dies wurde korrigiert. · in TED EU + oev
- Frist 22.05.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht · 29 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Malteser Hilfsdienst gGmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.770 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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