Eigenerklärung Ausbildungsbetriebe Frauenfördermaßnahmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Unternehmen, die Ausbildungsplätze bereitstellen oder die sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligen oder die im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweisen oder die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführen, können bevorzugt den Zuschlag erhalten, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Dazu ist von den Bietern mit Angebotsabgabe eine "Eigenerklärung Ausbildungsbetrieb Frauenförderplan" vorzulegen, für die in den Vergabeunterlagen ein Vordruck hinterlegt ist.