Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Bildschirmlesegeräten der Produktuntergruppe 25.21.85. (Bildschirmlesegeräte) und 25.21.86 sowie der Produktart 25.99.99.4 der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland
AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Beschreibung
Vertragsschlussabsicht: Vertrag über die mehrkostenfreie Versorgung mit Bildschirmlesegeräten der Produktuntergruppe 25.21.85. (Bildschirmlesegeräte) und 25.21.86 sowie der Produktart 25.99.99.4 der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland und den dazugehörigen Leistungen im Sinne einer vollumfänglichen Versorgung entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils aktuellen Fassung. Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die produktgruppenspezifischen Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V verwiesen. Diese sind abrufbar unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl an Versorgungen für Versicherte der AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland oder eine bestimmte Abgabemenge. Versorgende Vertragspartner können nur Leistungserbringer werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen und den Nachweis mittels eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) liefern können. Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Abs. 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Interessensbekundung
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Bildschirmlesegeräten und zugehörigen Leistungen.
- Kein öffentlicher Auftrag im Sinne des GWB; Vergaberecht findet keine Anwendung.
- Nachweis der Eignung durch Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle erforderlich.
- Keine Garantie für eine bestimmte Abgabemenge oder Anzahl von Versorgungen.
- Interessensbekundungen können auch nach Fristablauf übermittelt werden.
Vertrag über die mehrkostenfreie Versorgung mit Bildschirmlesegeräten und zugehörigen Leistungen gemäß Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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