Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Umbau- und Sanierungsmaßnahme "Neues Rathaus" Parkallee 21, 24782 Büdelsdorf

Stadt Büdelsdorf · Büdelsdorf · Schleswig-Holstein

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Beschreibung

Generalplanerleistungen (gem. §§ 34, 51, 55 (Anl.gr. 1-8), Thermische Bauphysik, Brandschutz), Besondere Leistungen, stufenweise Vergabe

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Gesucht werden Generalplanerleistungen für den Umbau und die Sanierung des "Neuen Rathauses" in Büdelsdorf.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise und umfasst Objektplanung, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz. Vergleichbare Maßnahmen in der Vergangenheit sind nachzuweisen.

Weitere Eignungskriterien: Die vorläufige Kostenschätzung liegt bei ca. 7,6 Mio. € netto.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Stadt Büdelsdorf, Umbau- und Sanierungsmaßnahme „Neues Rathaus“ Parkallee 21, 24782 Büdelsdorf
  • Qualität 80 %

    Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden im Formblatt „II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung“ beschrieben.

  • Preis 20 %

    Die Bewertungsmethodik wird im Formblatt „II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung“ beschrieben.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eignungsanforderung

    Nachweis über die Eintragung im Berufsregister (z.B. Architektenliste, Liste der Beratenden Ingenieure), soweit für den Bewerber erforderlich.

  • Eignungsanforderung

    Nachweis über die Eintragung im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register (z.B. Partnerschaftsregister), soweit für den Bewerber erforderlich

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 1.500.000,00€ für Personenschäden sowie 1.000.000,00€ für sonstige Schäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist der Nachweis der ausreichenden Haftpflichtversicherung vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.

  • Eignungsanforderung

    Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise).

  • Eignungsanforderung

    Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) für Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen, soweit dieser vom Gesamtumsatz abweicht

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Geeignete Referenzen (mind. 3): Nachweis über die in den letzten 8 Jahren (Erbringungszeitraum) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Verwendung des Formblatts II11 (Referenzen), das für jede Referenz gesondert und jeweils vollständig auszufüllen ist. Der Erbringungszeitraum wird zurückgerechnet vom Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Abschnitt 5.1.12). Als „erbracht“ gelten Dienstleistungen in den Leistungsbildern Gebäudeplanung und Technische Ausrüstung, sofern die Leistungsphase (LPH) 7 im Erbringungszeitraum abgeschlossen und die LPH 8 im selben Zeitraum mindestens begonnen wurde. In den Leistungsbildern Tragwerksplanung, Thermische Bauphysik und Brandschutz gelten die Dienstleitungen als "erbracht", sofern Teile der Grundleistungen im Erbringungszeitraum bearbeitet wurden. ____________________________________________________________________________________________ Hinweise für eine etwaige Auswahlentscheidung ____________________________________________________________________________________________ 1. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreicht, hat er im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 die Reihenfolge anzugeben, in der die Referenzen im Zuge einer etwaig erforderlichen Auswahlentscheidung (§ 51 Abs. 1 VgV) berücksichtigt werden sollen. ____________________________________________________________________________________________ 2.Im Zuge der Auswahlentscheidung werden u.a. die im Formblatt II11 Formblatt Referenzen gemachten Angaben zur Referenz mit dem ausgeschriebenen Objekt und den zu vergebenden Leistungen verglichen und bewertet (siehe „Arbeitshilfe Teilnahmewettbewerb Auswahlmatrix“), und zwar von 3 Referenzen (Reihenfolgenach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1). Bewerber müssen bspw. damit rechnen, dass eine Referenz nicht die volle, sondern eine darunterliegende Punktzahl erhält, wenn die Referenzleistung zwar gem. den o.g. Anforderungen „erbracht“, insgesamt jedoch noch nicht beendet ist, bspw., weil die LPH 8 (oder LPH 6 im Leistungsbild TWP) gerade erst begonnen wurde. Entsprechendes gilt bspw. für die Fälle, dass der Auftragswert der Referenzleistung weniger als 50 % des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Dienstleistung beträgt, dass das Referenzobjekt in Bezug auf seine Planungsanforderungen (z.B. Honorarzone)hinter den Planungsanforderungen des ausgeschriebenen Objekts zurückbleibt, dass die ausgeführte Referenzleistung einen geringeren Leistungsumfang aufweist als die zu vergebende Dienstleistung (z.B. in Bezug auf die erbrachten LPH oder Anlagengruppen) oder sonstige Anforderungen nicht vergleichbar waren (z.B. Umbau- oder Sanierungsmaßnahme). Die vorstehenden Wertungshinweise sind nicht abschließend und können im Einzelfall je Referenz mit entsprechenden Folgen für die zu erreichenden Punkte auch in Kombination angewendet werden.

  • Eignungsanforderung

    Studien­ und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Bewerbers.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (jahresweise).

  • Nachunternehmer-Anteil

    Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweise zur Bewerbung mit Unterauftragnehmern: siehe Abschnitt 2.1.4 dieser Bekanntmachung und „Hinweise für Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe und Unteraufträge“ im Teilnahmeantrag (Formblatt II-1).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Geschätzter Gesamtauftragswert 2,0 Mio. €

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 12.626 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 119.877 €
Median 293.421 €
Oberes Quartil 781.331 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Stadt Büdelsdorf · Büdelsdorf

rathaus@buedelsdorf.de
+49 4331 355-0

Stammdaten
Vergabenummer FG 2884 26 000
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Stadt Büdelsdorf
Standort Büdelsdorf, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 17.04.2026
CPV-Code 71000000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Büdelsdorf
Laufzeit 10.08.2026 – 01.08.2029
Frist für Rückfragen 12.05.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabeberatung
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 240.544 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.493 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Büdelsdorf. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist

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