Geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV aus den letzten höchstens 3 Jahren, wobei nicht der Abschluss des Projektes im Referenzzeitraum erforderlich ist. Mindestanforderung für das beauftragte Leitungsbild sind die Leistungsphasen 3-8 nach HOAI. Für die Wertbarkeit der Referenzen müssen mindestens die LPH 3-5 abgeschlossen sein. Stichtag ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung. Die Vergabestelle weist ausdrücklich gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 2. Halbsatz VgV darauf hin, dass sie – soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen – auch einschlägige Referenzen berücksichtigen wird, die mehr als 3 Jahre zurückliegen. Die höchste Bewertung wird erzielt, wenn 4 Referenzen angegeben werden für Neubau, sowie Umbau- und Sanierungen von Krankenhäusern oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen mit einem Bauvolumen KG 300/400 größer netto 1,0 Mio. €, von denen mindestens Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb sein müssen. Zu Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen zählen Reha-Kliniken und Altenheime.