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Rahmenwerkvertrag Tiefbauarbeiten der Mainfranken Netze GmbH 2025-2027
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Beschreibung
Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen der Mainfranken Netze GmbH. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten sämtliche, die bei Reparatur-, Umbau- und Netzerweiterungsmaßnahmen am Leitungsnetz anfallenden Tiefbauarbeiten. Bei den Bauvorhaben handelt es sich um eine Vielzahl kleinerer Einzelmaßnahmen der Sparten Strom einschl. Straßenbeleuchtung und Fernmeldeleitungen, Gas, Wasser und Fernwärme. Es sind Störungen zu beseitigen und Netzanschlüsse herzustellen. Im Einzelfall werden Aufträge bis 75 000 EUR Auftragswert ohne weitere Ausschreibung über den zustande kommenden Rahmenwerkvertrag abgewickelt. Das Einsatzgebiet umfasst den gesamten Bereich in dem das Leitungsnetz der Mainfranken Netze GmbH betrieben wird, d.h. das Stadtgebiet Würzburg und Randgemeinden. Die Leitungen liegen überwiegend im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen. Die Durchführung der Einzelmaßnahmen ist aufgrund der Abhängigkeit vom Leitungsbau intensiv mit dem Auftraggeber abzustimmen. Arbeitsunterbrechungen, bedingt durch Arbeiten des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, sind zu berücksichtigen. Die Arbeiten sind größtenteils in der Nähe von in Betrieb befindlichen Leitungen oder Anlagenteilen durchzuführen und müssen daher mit größter Sorgfalt vorgenommen werden. Die Baustelleneinrichtung und die Verkehrssicherung sind stets dem Bauablauf anzupassen. Weiter muss für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Aushubmaterials gesorgt werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvertrag für Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Energie- und Wasserleitungen.
- Laufzeit des Vertrages von 2025 bis 2027 mit variabler Wochenanzahl pro Jahr.
- Garantierter Auftragswert von 1,5 Mio. € für die gesamte Vertragslaufzeit.
- Rufbereitschaft ist Teil der Leistung.
- Vergabeverfahren ist ein nicht offenes Verfahren (restricted).
Die Mainfranken Netze GmbH vergibt einen Rahmenvertrag für Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen für die Jahre 2025-2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Verfahren nach SektVO“
1–5 Bewerber zugelassen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Auf einen Teilnehmer können mehrere Lose zugeteilt werden, höchstens jedoch eine Gesamtsumme von 40% der gesamten garantierten Auftragswerte aller in diesem Projekt ausgeschriebenen Lose. 70 %Preis
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Auf einen Teilnehmer können mehrere Lose zugeteilt werden, höchstens jedoch eine Gesamtsumme von 40% der gesamten garantierten Auftragswerte aller in diesem Projekt ausgeschriebenen Lose. 30 %Qualität
Konzepte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 13.05.2024 Auch in TED EU publiziert
- 08.05.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.249 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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