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EU-weite Ausschreibung von Betriebsführungsleistungen für Kompostanlagen und Grüngutsammelstellen im Schwarzwald-Baar-Kreis
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis · Villingen-Schwenningen · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben, welches im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen besteht: • Betriebsführung der beiden Kompostanlagen in Villingen und Hüfingen sowie von vier Grüngutsammelstellen; • Betrieb des Wertstoffhofes Plus an der Anlage in Hüfingen; • Erbringung technischer Tätigkeiten auf den Deponien Hüfingen und Tuningen auf Anforderung; • Prüfung der Einhaltung der genehmigungsrechtlichen Vorgaben (inkl. Berichtswesen); • Unterhaltung/Pflege und Instandhaltung der Anlagen (inkl. Führen des Betriebstagebuchs); • Abwicklung kaufmännischer Aufgaben (inkl. Einsatz digitaler Zahlsysteme); • Stellung von mobilen Geräten durch den Betriebsführer; • Vermarktung der erzeugten (Kompost-)Produkte und Hackschnitzel; • Entsorgung der Störstoffe.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Betriebsführung von Kompostanlagen und Grüngutsammelstellen.
- Es handelt sich um eine EU-weite, offene Ausschreibung.
- Nachweise über einschlägige Erfahrungen und fachliche Eignung sind erforderlich.
- Die genauen Leistungsdetails sind der Beschreibung unter Ziffer 2.1 zu entnehmen.
Die Ausschreibung betrifft die Betriebsführung von Kompostanlagen und Grüngutsammelstellen im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 10.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 74 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Maschinenring Schwarzwald-Baar GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 431 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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