Frist abgelaufen Energie & Umwelt
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Lieferung von Erdgas für die Stadtverwaltung Bornheim ab dem 01.07.2026 - 31.12.2029 (mit einmaliger Verlängerungsoption)

Stadt Bornheim · Bornheim · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Die Stadt Bornheim benötigt Erdgas für den Betrieb ihrer Liegenschaften und sonstigen Betriebsstätten.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Energie & Umwelt

Ausschreibung zur Lieferung von Erdgas für die Stadtverwaltung Bornheim von Juli 2026 bis Dezember 2029 mit Verlängerungsoption.

Der Auftrag umfasst ca. 8,0 Mio. kWh jährlich für ca. 50 Abnahmestellen (RLM und SLP). Die Preisbildung erfolgt über ein Tranchenmodell, gekoppelt an EEX-Notierungen.

Weitere Eignungskriterien: Es sind keine spezifischen ökologischen Herkunftsangaben erforderlich.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Beachte hier die BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON ERDGAS.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Lieferung von Erdgas für die Stadtverwaltung Bornheim ab dem 01.07.2026 - 31.12.2029 (mit einmaliger Verlängerungsoption)
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufs-/Handelsregister

    Eigenerklärung Versorgerstatus nach § 5 EnWG

  • Eintragung Handelsregister

    Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 2.500.000 EUR

  • Gesamtjahresumsatz

    Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeits-bereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (- Dokument GWB 124 LD - und Formular A.1 - Dokument 06 f-i Erklärungen und Nachweise-) Geforderter Mindestumsatz: 1,9 Mio. EUR/a

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Benennung der vorgesehenen Ansprechperson und vorgesehenen Stellvertretung

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Angaben über die ausgeführten Leistungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung bzw. Lieferung vergleichbar sind (Referenzliste mit Angabe des Auftragswertes und der Leistungszeit sowie Bezeichnung des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Anzugeben sind mindestens drei Referenzen, bei denen der Bieter Hauptauftragnehmer gewesen ist (Formular A.2 - Dokument 06 f-i Erklärungen und Nachweise-). Es ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas anzugeben. Mindestens: Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen (50) und die gelieferte Menge (8,0 Mio. kWh/a). Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden. Für eines der Jahre 2023, 2024 und 2025 sind die o. g. Referenzen nachzuweisen

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin / den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens

  • Technische Fachkräfte (Ausführung)

    Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 28.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 39 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer LogoEnergie GmbH
    Zuschlagswert 122.199 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 606 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 522.845 €
Median 1.551.638 €
Oberes Quartil 7.000.102 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Stadt Bornheim · Bornheim

122.199 €
Geschätzter Wert
11.1× niedriger als Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 28.05.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 001-2026-O-GWB
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Stadt Bornheim
Standort Bornheim, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 24.04.2026
CPV-Code 09123000
Erdöl, Strom und Energie (Was ist das?)
Erfüllungsort Bornheim
Laufzeit 01.07.2026 – 31.12.2029
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 19 Tage
Frist für Rückfragen 21.05.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 3.0

Historischer Durchschnitt aus 39.959 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.347 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 13 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 19%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Bornheim. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →