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LK Oldenburg: Beschaffung einer Identsoftware
Landkreis Oldenburg - Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft · Wildeshausen · Niedersachsen
Neue Ausschreibungen in „IT & Digitalisierung" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Der Landkreis hat beschlossen, zukünftig die Abfuhr mit einem Identsystem durchzuführen. Ein gebührenscharfer Betrieb, bei welchem einzelne Leerungen und nicht pauschalisierte Beiträge von den Nutzenden gezahlt werden, ist aktuell nicht vorgesehen. Unabhängig davon ist die Zuständigkeit für die Behälterverwaltung und Gebührenveranlagung, die bisher durch die kreisangehörigen Kommunen durchgeführt wurde, zum 01.01.2026 auf den Landkreis übergegangen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung, Implementierung und Wartung der Software für die Behälterverwaltung und alle weiteren Funktionen bezüglich des Identsystems aufseiten des Landkreises. Die Ausstattung der Fahrzeuge mit Identtechnik, die Lieferung von Transpondern und das Nachchippen der Behälter sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens, sondern werden separat im Nachgang ausgeschrieben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung einer Identsoftware zur Übernahme von Vertragsdaten aus dem SAP-Modul KM-StA für die Gebührenveranlagung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es erfolgt gem. § 51 VgV eine Begrenzung der Bewerberanzahl auf max. 3. Sollten mehr als 3 Anträge infrage kommen, werden diejenigen 3 zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert, welche die höchsten Wertungspunktzahlen nach dem u. g. Bewertungsschema erhalten haben. Alle anderen Bewerber scheiden aus. Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der Angaben im Bewerbungsformular (Kap. 4 Teilnahmeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich Rückfragen zur Plausibilisierung der Angaben vor. Die Endergebnisse der Leistungspunkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Nur bei einem exakten Punktegleichstand bei der Summe der Wertungspunkte, wird auf weitere Nachkommastellen der Leistungspunkte zurückgegriffen. Siehe Kap. 2.6.2 der Teilnahmeunterlagen. Nr. 1: Anzahl der im Jahre 2026 aktuell laufenden und ungekündigten Lizenzverträge mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder mit deren Aufgaben beauftragte Gesellschaften oder Einrichtungen für eine vergleichbare Software; vergleichbar heißt, dass mindestens die Funktion Kunden-/Objekt-/Behälter-Verwaltung erfüllt sein muss. (Angabe in Kap. 4.6, BL 1 des Bewerbungsformulars) Leistungspunkte = 10; Gewichtung = 40 %; Wertungspunkte = 400 Nr. 2: Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Teamgröße), die bei der Einführung vergleichbarer Softwareprojekte der letzten drei Jahre eingesetzt wurden. (Angabe in Kap. 4.5, TL 1 des Bewerbungsformulars) Leistungspunte = 10; Gewichtung = 10 %; Wertungspunkte = 100 Nr. 3: Anzahl der aktuell verfügbaren Mitarbeiter im Support. (Angabe in Kap. 4.5, TL 1 des Bewerbungsformulars) Leistungspunkte = 10; Gewichtung = 10 %; Wertungspunkte = 100 Nr. 4: Anzahl der speziellen Referenzen des Unternehmens. (Angabe in Kap. 4.6, BL 3 des Bewerbungsformulars) Leistungspunkte = 10; Gewichtung = 20 %; Wertungspunkte = 200 Nr. 5: Anzahl der persönlichen Referenzen des Projektleiters. (Angabe in Kap. 4.6, BL 4 des Bewerbungsformulars) Leistungspunkte = 10; Gewichtung = 20 %; Wertungspunktzahl = 200“
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung). BB 2 Registereintrag: Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, beigefügt. Der Bewerber hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB und zu § 4 Abs.1 NTVergG sowie zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 4.2 der Teilnahmeunterlagen bzw. des Bewerbungsformulars enthalten.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Angaben jeweils für 2023, 2024, 2025 und Mittelwert 2023-2025: - WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz, - WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen bezogen auf sämtliche Umsätze, die mit der Lieferung und/oder Lizensierung abfallwirtschaftlicher Software bzw. vergleichbaren Dienstleistungen erzielt wurden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
BL 1 Anzahl aller vergleichbaren aktuellen Lizenzverträge Angabe aller im Jahre 2026 aktuell laufenden und ungekündigten Lizenzverträge mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder mit deren Aufgaben beauftragte Gesellschaften oder Einrichtungen für eine vergleichbare Software; vergleichbar heißt, dass mindestens die Funktion Kunden-/Objekt-/Behälter-Verwaltung erfüllt sein muss.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
BL 2 Allgemeine Referenzen des Unternehmes Angabe von mindestens fünf Kunden (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder mit deren Aufgaben beauftragte Gesellschaften), an welche der Bewerber solche Softwareprodukte geliefert hat und für welche er aktuell im Jahre 2026 Lizenzentgelte erhält. Mit Angabe: - des Auftraggebers, - der Art der Software, - des Zeitraums, - Kontakt des jeweiligen Referenzgebers.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
BL 3 Spezielle Referenzen des Unternehmens Für die nachfolgend genannten Einzelpunkte (2a und 2b gelten zusammen als eine Kategorie) ist jeweils mindestens ein unter BL 2 angegebener Referenzkunde zu benennen. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein: 1. Kunden-/Objekt-/Behälter-Verwaltung 2a. entweder: Gebührenveranlagung und -abrechnung 2b. oder: erfolgreich eingerichtete Schnittstelle zu SAP S/4HANA, Modul KM-StA 3. Online- und Portalfunktionen mit Zahlungsfunktionen 4. zusätzliche (manuelle) Leerungsaufträge 5. Behälteraufträge: Annahme und Bearbeitung 6. Verwaltung von Sperrmüllaufträgen 7. Erstellung von Abfuhrkalendern
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
BL 4 Persönliche Referenzen des Projektleiters Angabe von mindestens drei persönlichen Referenzen für die Einführung vergleichbarer Softwareprojekte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder mit deren Aufgaben beauftragte Gesellschaften oder Einrichtungen für den benannten Projektleiter aus den letzten zehn Jahren. Mit Angabe: - des Auftraggebers, - der Art der Software, - des Zeitraums, - Kontakt des jeweiligen Referenzgebers.
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Eignungsanforderung
TL 1 Kapazitäten des Unternehmens Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter (Teamgröße), die bei der Einführung vergleichbarer Softwareprojekte der letzten drei Jahre eingesetzt wurden. Angabe der Anzahl der aktuell verfügbaren Mitarbeiter im Support.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 04.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 29.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 299 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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