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Präventionsprogramm zur Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung mit einem Schulbeet
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin · Berlin · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Beschreibung
Die AOK - Die Gesundheitskasse führt seit mehreren Jahren gemäß § 20a SGB V Programme zur Prävention und Gesundheitsförderung im Setting Schule durch. Ein wichtiger Schwerpunkt der Prävention und Gesundheitsförderung liegt in der Förderung einer gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen. Das Präventionsprogramm verfolgt den Ansatz, dass die Kinder und Jugendlichen durch den eigenen Anbau von Gemüseunverarbeitete Lebensmittel in ihrer Ursprünglichkeit kennenlernen, wertschätzen und dadurch der Konsum gesunder und nachhaltiger Lebensmittel gesteigert wird. Das Ziel des Programms ist die Verbesserung der Ernährungskompetenz von Kindern und Jugendlichen und die Förderung von Wissen zu dem Themenkomplex Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit mit Hilfe eines Gemüsebeetes und didaktischen Begleitmaterialien. Die Maßnahme wird im Rahmen eines Gesundheitsförderungsprozesses an der Schule implementiert. Primäre Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche an Grund- und weiterführenden Schulen. Lehrkräften und Eltern sollen ebenfalls in dem Programm adressiert und für die Themen sensibilisiert werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Gegenstand ist die Entwicklung und Umsetzung eines Präventionsprogramms zur Förderung gesunder und nachhaltiger Ernährung mit Schulbeeten an deutschen Schulen im Rahmen eines 4-jährigen Rahmenvertrags (§ 21 VgV) mit geschätztem Wert von ca. 8,2 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Bundesrepublik Deutschland.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept zum Präventionsprogramm 60 Pkt.Qualität
Bewertet wird die inhaltliche konzeptionelle Ausgestaltung des Programms, wobei insbesondere folgende Aspekte relevant sind: a) Wissenschaftlicher Hintergrund und Wirksamkeitsnachweis des Programms b) Berücksichtigung und Einbeziehung der unterschiedlichen Zielgruppen (Schülerinnen und Schüler/Lehrkräfte/Eltern) c) Art und Umfang der Betreuung der teilnehmenden Schulen d) Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und den teilnehmenden Schulen und den AOKs bei der Umsetzung e) Bereitstellung von Bildungsmaterialien im Hinblick auf Methodik/ Materialien/ Formate f) Sicherstellung der Verstetigung des Programms nach der Programmlaufzeit g) Ökologische und/oder soziale Aspekte des Programms h) Evaluationskonzepte für die fortlaufende Evaluation
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Preis 40 Pkt.
Die im Preisblatt angegebenen Preise werden je Preisposition bewertet. Dabei können je Position (pauschale einmalige Kosten und Kosten für die Implementierung des Programms je Schule) maximal 20 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punktzahlen aus beiden Positionen werden addiert, sodass im Ergebnis insgesamt maximal 40 Punkte im Rahmen der Preisbewertung erreicht werden können. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Nettopreis je Position die Höchstpunktzahl. Alle weiteren Angebotspreise werden je Position rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zueinander gestellt und mit Punkten entsprechend bewertet. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen vergeben, wobei kaufmännisch gerundet wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es ist mindestens eine Referenz einzureichen, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) erbracht wurde und die nach Art und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Vergleichbar sind Referenzen über ähnliche Präventionsprogramme nach § 20a SGB V, die Gesundheitsförderung/Prävention zum Gegenstand haben.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Die Anforderungen der Anbieterqualifikation des GKV-Leitfaden Prävention in der jeweils aktuellen Version (vgl. Kapitel Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V, Anbieterqualifikationen) müssen erfüllt sein. Für die Projektleitung ist ein fester Ansprechpartner namentlich zu benennen und Angaben zu deren Projekterfahrungen zu tätigen. Geforderte Nachweise/ Zertifikate sind zwingend einzureichen. Wir behalten uns vor, ggf. weitere Nachweise der Qualifikationen nachzufordern. Die weiteren Profile (Fachkräfte auf Landesebene, Multiplikatoren in den Schulen) sind nicht zwingend namentlich zu benennen, allerdings muss sichergestellt und durch Eigenerklärungen bestätigt werden, dass Mitarbeitende mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung stehen werden. 1. Qualifikation der Projektleitung, die für die Konzeption und Entwicklung des Programms verantwortlich ist (Zeugnis oder vergleichbarer Nachweis ist einzureichen): - Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit, Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. ODER - Fachkraft mit einem staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss, die eine einschlägige Weiterbildung mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Umwelt/Nachhaltigkeit, Ernährungswissenschaften oder Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. 2. Qualifikation der Fachkräfte auf Landesebene, die für die Beratung und Unterstützung der Lebenswelt-Verantwortlichen zu allen Schritten des Gesundheitsförderungsprozess verantwortlich ist (Eigenerklärung) - Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. ODER - Fachkraft mit einem staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss, die eine einschlägige Weiterbildung mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. 3. Qualifikationen für Multiplikatoren in den Schulen, die mit der konkreten Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsförderungsprozess betraut sind (Eigenerklärung): - Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften. ODER - Fachkraft mit einem staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss, die eine einschlägige Weiterbildung mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften. ODER - Multiplikatoren mit projektbezogener Qualifizierung. Für projektbezogene Qualifizierungen von Fachkräften ist immer ein spezifisches zielgruppenadäquates Schulungskonzept durch ausgewiesene Fachkräfte notwendig. Das Schulungskonzept ist vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 8.187.800 €1 Veröffentlichung
- Frist 03.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.034 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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