Offenes Verfahren Büro & Verwaltung ⚡ Eilverfahren
Mehr Details
Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

1/DLII4/VV368-1/BIUD/W0556_RV Konsolendrehstuhl Kunstleder 6003050241-BAIUDBw DL II 4.1

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn · Nordrhein-Westfalen

Angebote bis 10.06.2026, 08:00 Uhr (noch 4 Tage)

🎯 Persönlicher Treffer-Check

Wie viele Büro & Verwaltung-Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen passen zu Ihrem Unternehmen?

30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.

Neue Ausschreibungen in „Büro & Verwaltung" — jede Woche per Email

Kostenlos · 1 Email pro Woche · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform

Beschreibung

1/DLII4/VV368-1/BIUD/W0556_RV Konsolendrehstuhl Kunstleder

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Büro & Verwaltung

Ausschreibung für die Lieferung von 1.500 Konsolendrehstühlen aus Kunstleder durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · 1/DLII4/VV368-1/BIUD/W0556_RV Konsolendrehstuhl Kunstleder 6003050241-BAIUDBw DL II 4.1
  • Preis 40 %

    A Preis

  • E2 21 %
    Qualität

    Sitzgefühl (inkl. Abstützung von Körper und Kopf)

  • B 12 %
    Qualität

    Nachhaltigkeitsstandard (european-Level-Zertifikat)

  • E1 9 %
    Qualität

    Erreichbarkeit und Benutzung der Bedienelemente

  • E3 8 %
    Qualität

    allgemeines Design

  • C 6 %
    Qualität

    bessere Verstellmöglichkeit der Lordosenstütze

  • D 4 %
    Qualität

    Verarbeitungsqualität

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eignungsanforderung

    Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen

  • Eignungsanforderung

    Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von: 180.000 EUR Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

  • Eignungsanforderung

    Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von: 180.000 EUR Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Eignungsanforderung

    (s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU) • Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat) • Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2 Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden. 10.2 Recycling Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind. Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. • DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen. • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

  • Qualitätsmanagement

    (s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU) • Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat) • Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2 Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden. 10.2 Recycling Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind. Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. • DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen. • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

  • Eignungsanforderung

    (s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU) • Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat) • Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2 Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden. 10.2 Recycling Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind. Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. • DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen. • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

  • Eignungsanforderung

    Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen auf eigene Kosten ein Muster zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Das Muster muss alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-) Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen, lediglich die Verpackung darf abweichen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Die Stühle werden anhand der Anlage "Bewertungsbogen" bemustert und bewertet. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, das Muster nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Muster gelten die folgenden Bedingungen: • Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. • Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. • Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Weitere Anforderungen

  • Eignungsanforderung

    (s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU) • Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat) • Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2 Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden. 10.2 Recycling Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind. Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. • DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen. • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

  • Eignungsanforderung

    (s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU) • Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat) • Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2 Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden. 10.2 Recycling Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind. Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. • DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen. • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 4 Tage

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

    Frist in 4 Tagen — jetzt merken

    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

    Watchlist buchen →
  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 26 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 198.953 €
Median 538.246 €
Oberes Quartil 625.755 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn

baiudbwdlii4einkaufliegenschaftsmaterial@bundeswehr.org
+49 228886202160

Stammdaten
Angebotsfrist 10.06.2026, 08:00 Uhr (noch 4 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 08.05.2026
  2. Angebotsfrist 10.06.2026
  3. Wertung ca. 11.06.2026

Schätzungen basieren auf 666 vergleichbaren Vergaben in Büro & Verwaltung. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 6003050241-BAIUDBw DL II 4.1
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 08.05.2026
CPV-Code 39112000
Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel (Was ist das?)
Laufzeit 48 Monate
Bindefrist (?) 114 Tage
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.8

Historischer Durchschnitt aus 59.680 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.608 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -24%
KMU-Bieteranteil 58%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →