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Schreddern von Grüngut

Landkreis Bayreuth · Bayreuth · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Schreddern von Grüngut auf den dezentralen Kompostieranlagen im Landkreis Bayreuth

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Ausschreibung für das Schreddern von Grüngut an dezentralen Kompostieranlagen im Landkreis Bayreuth.

Der Vertrag läuft vom 24.08.2026 bis 31.12.2026 mit jährlichen Verlängerungsoptionen bis maximal 31.12.2030. Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Schreddern von Grüngut auf den dezentralen Kompostieranlagen im Landkreis Bayreuth
  • Preis nach Wichtigkeit

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu bestehender Eintragung im Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz (b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB. -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend) -- Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis i. S. d. § 48 Abs. 8 VgV (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, sofern die Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis abrufbar sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für - Personenschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio. € - sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1,0 Mio. € abgeschlossen wird. -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Schriftliche Zusicherung der Versicherung (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweise (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht). -- Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis i. S. d. § 48 Abs. 8 VgV (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, sofern die Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis abrufbar sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend) (b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist) (c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) (d) Nachweis der Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft -- Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis i. S. d. § 48 Abs. 8 VgV (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, sofern die Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis abrufbar sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, -- Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind mittels Angabe der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis i. S. d. § 48 Abs. 8 VgV (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, sofern die Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis abrufbar sind; es sei denn, die im Präqualifkationsverzeichnis abrufbaren Referenzen entsprechen nicht den inhaltlichen Anforderungen an eine vergleichbare Referenz. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Entsprechende Nachweise zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren -- Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind mittels Angabe der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis i. S. d. § 48 Abs. 8 VgV (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, sofern die Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis abrufbar sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.

  • Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)

    A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Entsprechende Nachweise zur Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren -- Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind mittels Angabe der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis i. S. d. § 48 Abs. 8 VgV (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, sofern die Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis abrufbar sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.

  • Nachunternehmer-Anteil

    A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

  • Reservierte Auftragsausführung

    Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 16.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis veröffentlicht · 21 Tage nach Fristende

Preiseinschätzung

Basierend auf 403 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 380.581 €
Median 880.000 €
Oberes Quartil 2.759.304 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Landkreis Bayreuth · Bayreuth

Stammdaten
Angebotsfrist 16.06.2026, 09:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer FB40_2026-01
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Landkreis Bayreuth
Standort Bayreuth, Bayern
Veröffentlicht 13.05.2026
CPV-Code 90500000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Erfüllungsort Bayreuth
Laufzeit 24.08.2026 – 31.12.2030
Bindefrist (?) 45 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 292.947 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.381 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 51%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Bayreuth. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →