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Open-House-Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Mecklenburg-Vorpommern

AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. · Potsdam · Brandenburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

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Beschreibung

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-House-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse., handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4 SGB V), dem BKK LANDESVERBAND NORDWEST, der IKK - Die Innovationskasse handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V) für die Vertragsregion Mecklenburg-Vorpommern, bestehend aus den Krankenkassen der Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG 1989), die KNAPPSCHAFT Regionaldirektionen Cottbus-Berlin und Nord (Hamburg) vertreten durch die Hauptverwaltung in Bochum, handeln als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V), sowie den Ersatzkassen die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, die DAK - Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse - KKH, die HEK - Hanseatische Krankenkasse, die Handelskrankenkasse (hkk), Bremen beabsichtigen, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für die Region Mecklenburg-Vorpommern zu schließen. Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die

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Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ausschreibung für Open-House-Rabattverträge für onkologische parenterale Zubereitungen in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Nur pharmazeutische Unternehmen sind als Vertragspartner zugelassen.
  • Eignungsnachweis erfolgt über eine unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
  • Angebote müssen bis zum 21. Juni 2025 für einen Vertragsbeginn am 01. August 2025 eingereicht werden; spätere Fristen sind möglich.
  • Die Verträge sind nicht exklusiv und können jederzeit mit einer Frist von acht Wochen gekündigt werden.

Es handelt sich um ein Open-House-Modell für nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8c SGB V für parenterale Zubereitungen in der Onkologie.

Pharmazeutische Unternehmen müssen ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Die Verträge sind nicht individuell verhandelbar und haben eine Laufzeit von einem Jahr.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8c SGB V mit der AOK Nordost.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 21.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 813 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 162.291.032 €
Median 224.584.123 €
Oberes Quartil 224.584.123 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

Stammdaten
Angebotsfrist 21.05.2026, 23:58 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 250522_Open-House-Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V - KV-Region M-V
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Standort Potsdam, Brandenburg
Veröffentlicht 22.05.2025
CPV-Code 33600000
Medizintechnik (Was ist das?)
Laufzeit 01.08.2025 – 31.07.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 3.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 820.092 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.804 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 53 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 30%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen: