Referenzen
Im Falle einer Ausübung der Verlängerungsoption durch den AG gemäß den vertraglichen Bestimmungen ist davon auszugehen, dass in den Jahren 2 und 3 jeweils vergleichbare Mengen anfallen.
SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG · St. Wendel · Saarland · Öffentliches Unternehmen
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Kostenlos beobachten →Die SSW-Stadtwerke St. Wendel Gmbh & Co. KG (nachfolgend AG) beabsichtigt im Zuge des synergetischen Netzausbaus folgende Arbeiten durchführen zu lassen: • Infrastruktur Ausbau im Gebiet der Kreisstadt St. Wendel in 2026 bis 2029 Die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung nach VOB/A § 4a EU beinhaltet alle Tiefbauarbeiten und Kabelverlegearbeiten zur Verlegung von Stromkabeln und FTTB-Leerrohren in den Backbone- und Haupttrassen sowie den Hausanschlüssen. Zu den Bauleistungen zählen u.a. Straßen-, Erd- und Tiefbauleistungen, insbesondere die Verlegung von Stromkabeln, Mikroleerrohren bzw. Mikrorohrverbänden, die Erstellung von Schachtbauwerken und Dokumentationsarbeiten. Die Abstimmung der Hausanschlüsse mit dem Gebäudeeigentümer erfolgt durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN). Der AN hat vor dem Beginn einer Maßnahme bei der zuständigen Verkehrsbehörde die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRA) zu beschaffen. Der AN kann die Leistung in offener oder geschlossener Bauweise ausführen. Erforderlich ist die Genehmigung des Straßenbaulastträgers. Mögliche erforderliche Änderungen des Ausführungsverfahrens während der Abwicklung sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des AN. Eine Vorgabe des AG zum Ausführungsverfahren ist in Einzelfällen möglich und begründet keine zusätzliche Vergütung. Das Standardgrabenprofil für die Verlegung in offener Bauweise ist wie folgt herzustellen: B x T = 0,3 x 0,65 m (lichte Maße von OK Oberfläche / Überdeckung = 0,55 m) Für breitere und tiefere Gräben sind im LV gesonderte Abrechnungsmodalitäten festgelegt. Die vorgegebenen Mindestlegeabstände der Netzrichtlinie sowie die Vorgaben von Baulastträgern und Behörden für alle gewählten Verlegeverfahren sind zwingend einzuhalten. Die Leistungen der Glasfasermontage beinhalten die erforderlichen Spleißarbeiten inkl. der Spleißplanungen, die Herstellung von GF-Muffen, die Anlieferung und Montage der erforderlichen Glasfaserverteilpu
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Tiefbau- und Kabelverlegearbeiten im Rahmen des Infrastrukturausbaus der SSW-Stadtwerke St. Wendel.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Präqualifikation Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsver-zeichnis). Der Bieter hat in seinem Angebot die PQ-Nummer anzu-geben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Anlage 5.2_124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die nachstehend im Einzelnen aufgeführten Eignungsnachweise sind unabhängig davon vorzulegen, ob es sich bei dem Bieter um ein präqualifiziertes Unternehmen handelt oder nicht.
Voraussichtlicher Baubeginn Der Bieter erklärt verbindlich, mit der Ausführung der Bauleistung zum 01.10.2026 beginnen zu können, sofern die Zuschlagserteilung bis zum 15. Juli 2026 erfolgt. Die Erklärung erfolgt in Anlage 7.
Es sind die Umsatzwerte der letzten drei Geschäftsjahre insgesamt sowie im relevanten Bereich (Tiefbauarbeiten für Glasfaserleitungen, synergetischer Ausbau von Glasfaser- und Strominfrastruktur) anzugeben. Dabei gilt als Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz im relevanten Leistungsbereich in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens 5 Mio. EUR betragen muss. Diese Angaben sind in Anlage 7 anzugeben. Unternehmen die noch nicht seit drei Geschäftsjahren existieren, können zur Einhaltung der Mindestanforderung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe in Anspruch nehmen, sofern nachgewiesen wird, dass ihnen deren Kapazitäten während der Vertragslaufzeit tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 6d EU VOB/A).
Der Bieter hat Angaben über die ihm zur Verfügung stehende technische Ausstattung zu machen, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere Maschinen, Geräte und sonstige technische Mittel, die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Hierzu hat der Bieter eine gesonderte Erklärung abzugeben, in der die zur Verfügung stehende technische Ausstattung aufgelistet ist. Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung gelten dabei zwingende Mindestanforderungen an die technische Ausstattung, die sich nach VDE-AR-N 4221 richten. Diese Geräte müssen dem Bieter dauerhaft für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung stehen. Der Zugriff kann durch Eigentum, Leasingverträge oder feste Kooperationsverhältnisse mit Nachunternehmern dokumentiert werden.
Die Bieter sind aufgefordert, mindestens 5 Referenzen über in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachte Leistungen vorzulegen, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Referenzprojekte müssen jeweils Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit dem Ausbau von Glasfaser- oder Strominfrastruktur zum Gegenstand gehabt haben und einen Auftragswert von mindestens 500.000 EUR netto aufweisen. Anzugeben ist für alle genannten Referenzen der Wert der Leistung, der Leistungszeitpunkt sowie der öffentliche oder private Empfänger. Hier ist jeweils eine Kontaktperson mit vollständigem Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Die Angabe erfolgt in Anlage 7. Hinsichtlich der wichtigsten genannten Bauleistungen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen.
Der Bieter erklärt verbindlich, dass dem Auftraggeber während der Ausführung der Leistung sowie zur Vertragsabwicklung und Abstimmung jederzeit ein Ansprechpartner pro Kolonne zur Verfügung steht, der Sprachkenntnisse in Deutsch – mindestens Sprachniveau B2 – nachweisen kann. Die Erklärung erfolgt in Anlage 7.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht. Für die Eignung gelten folgende Mindestanforderungen, die sich nach VDE-AR-N 4221 richten: - Mindestens ein Facharbeiter pro Kolonne mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Bereich Tiefbau, Rohrleitungsbau oder einem vergleichbaren Gewerk; - Nachweis über mindestens einen verantwortlichen Bauleiter, der über eine einschlägige Qualifikation und mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügt; - Nachweise über absolvierte Fachschulungen, insbesondere im Bereich Telekommunikation/Glasfasernetze und Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen; - Nachweis, dass mindestens ein Bauleiter und mindestens ein Mitarbeiter pro Kolonne über nachweisbare Kenntnisse in den einschlägigen Regelwerken verfügen, insbesondere ZTV A-StB, RSA, DIN bzw. ZTV-SA, wobei die Schulungen zur Verkehrssicherung gemäß den Anforderungen des MVAS 99 erfolgt sein müssen. Die Nachweise können durch Ausbildungs- und Schulungszertifikate sowie tabellarische Lebensläufe erbracht werden. Hierzu hat der Bieter eine gesonderte Erklärung beizufügen.
Der Bieter hat die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte anzugeben, insbesondere im relevanten Bereich. Die Angaben sind zu gliedern nach Lohngruppen und technischem Leitungspersonal. Darüber hinaus hat der Bieter anzugeben, wie viele Arbeitskräfte konkret für die Durchführung des vorliegenden Auftrags - auch unter Berücksichtigung der sonstigen vom Bieter zu erfüllenden Aufträge - zur Verfügung stehen werden. Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Anzahl von mindestens 30 Personen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist. Es wird davon ausgegangen, dass die Leistung mit mindestens 7 Kolonnen parallel erbracht wird. Hierzu hat der Bieter eine gesonderte Erklärung beizufügen.
Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, sind in Anlage 7 folgende Angaben zu machen: - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; - Name, Sitz und Kontaktdaten der jeweils vorgesehenen Unterauftragnehmer. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind sämtliche im Rahmen der Eignungsprüfung vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise auch für jeden benannten Unterauftragnehmer vorzulegen. Hierzu ist jeweils eine gesonderte Erklärung beizufügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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