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Outputmanagement / KDF-Systeme
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG) — Karl-Hansen-Klinik GmbH
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und Full-Service-Dienstleistungen für das Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH.
- Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten und beinhaltet die mietweise Überlassung der Geräte sowie zugehörige Serviceleistungen.
- Der Auftragnehmer muss die Integration in die bestehende EDV-Landschaft (Windows 11, MS Office 365, Orbis, Meditec) sicherstellen und die Betriebssicherheit garantieren.
- Datenschutzrechtliche Bestimmungen (DSGVO, BDSG, DSG NRW) sind zwingend einzuhalten und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.
- Ein Roll-out-Prozess muss spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abgeschlossen sein.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der D
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Preis im Rahmen der erweiterten Richtwertmethode 50 Pkt.Preis
Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" sind die vom Bieter in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B) angegebenen "Summe brutto" in EUR (nachfolgend "Preis" genannt). Die Summe brutto setzt sich zusammen aus den Preisen für die einzelnen ausgewiesenen Positionen des Preisblattes. Bezüglich der Ermittlung der Leistungspunkte wird auf die Erläuterungen unter Ziffer 6. der Leistungsbeschreibung (Teil B) verwiesen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der "erweiterten Richtwertmethode" entsprechend der UfAB VI, (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen VI - Version 1.0). Dabei wird eine Kennzahl Z als Wert des Quotienten (L/P) für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) / Preis (P). Die Formelparameter werden in folgender Weise definiert: Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) P = Gesamtpreis (Euro) Die Gesamtsumme der Leistungspunkte ergibt sich aus den gewichteten Bewertungskriterien (B-Kriterien). Die Gewichtung der Hauptwertungsbereiche der Leistungspunkte wird wie folgt festgelegt: L = Leistungspunkte Bei der hier vorgesehenen Anwendung der "erweiterten Richtwertmethode" nach der UfAB VI ist für nah beieinander liegende Angebote ein Schwankungsbereich (SB) für die Kennzahl (Leistungs-Preis-Verhältnis) und für den Zuschlag ein Entscheidungskriterium (EK) für die Wirtschaftlichkeit zu definieren. Bei der Wertung der Angebote werden alle Bieter, deren ermittelte Kennzahlen Z innerhalb des Schwankungsbereichs (SB) des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses liegen in der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt. In der vorliegenden Ausschreibung ist der Schwankungsbereich (SB) mit 10 % definiert. Innerhalb dieses Schwankungsbereichs erhält dasjenige Angebot den Zuschlag, welches die höchste Anzahl an Leistungspunkten (L) aufweist (Entscheidungskriterium EK). Sofern kein weiteres Angebot innerhalb des Schwankungsbereichs liegt, erhält das Angebot mit der Kennzahl Z (max) den Zuschlag. (vgl. zur Zulässigkeit, UfAB VI, Version 1.0 vom 30.04.2015, 4.21.3; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2009, Az. VII Verg 32/09)
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Qualität im Rahmen der erweiterten Richtwertmethode 50 Pkt.Qualität
Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" sind die vom Bieter in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B) angegebenen "Summe brutto" in EUR (nachfolgend "Preis" genannt). Die Summe brutto setzt sich zusammen aus den Preisen für die einzelnen ausgewiesenen Positionen des Preisblattes. Bezüglich der Ermittlung der Leistungspunkte wird auf die Erläuterungen unter Ziffer 6. der Leistungsbeschreibung (Teil B) verwiesen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der "erweiterten Richtwertmethode" entsprechend der UfAB VI, (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen VI - Version 1.0). Dabei wird eine Kennzahl Z als Wert des Quotienten (L/P) für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) / Preis (P). Die Formelparameter werden in folgender Weise definiert: Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) P = Gesamtpreis (Euro) Die Gesamtsumme der Leistungspunkte ergibt sich aus den gewichteten Bewertungskriterien (B-Kriterien). Die Gewichtung der Hauptwertungsbereiche der Leistungspunkte wird wie folgt festgelegt: L = Leistungspunkte Bei der hier vorgesehenen Anwendung der "erweiterten Richtwertmethode" nach der UfAB VI ist für nah beieinander liegende Angebote ein Schwankungsbereich (SB) für die Kennzahl (Leistungs-Preis-Verhältnis) und für den Zuschlag ein Entscheidungskriterium (EK) für die Wirtschaftlichkeit zu definieren. Bei der Wertung der Angebote werden alle Bieter, deren ermittelte Kennzahlen Z innerhalb des Schwankungsbereichs (SB) des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses liegen in der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt. In der vorliegenden Ausschreibung ist der Schwankungsbereich (SB) mit 10 % definiert. Innerhalb dieses Schwankungsbereichs erhält dasjenige Angebot den Zuschlag, welches die höchste Anzahl an Leistungspunkten (L) aufweist (Entscheidungskriterium EK). Sofern kein weiteres Angebot innerhalb des Schwankungsbereichs liegt, erhält das Angebot mit der Kennzahl Z (max) den Zuschlag. (vgl. zur Zulässigkeit, UfAB VI, Version 1.0 vom 30.04.2015, 4.21.3; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2009, Az. VII Verg 32/09)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Vergabeergebnis veröffentlicht · 30 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 20.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 148 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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