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Neubau Bildungszentrum Geradstetten - Metallbau 3 - Geländer
Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. · Stuttgart · Baden-Württemberg · Nachgeordnete Behörde
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ÜBERGEORDNETE ARBEITEN - BAUSTELLENEINRICHTUNG - DOKUMENTATION - TECHNISCHE BEARBEITUNG - VORBEREITENDE ARBEITEN - STUNDENLOHNARBEITEN DECKENBEKLEIDUNG - GITTERROSTDECKEN - AKUSTIKDÄMMUNG AN DECKENUNTERSEITE - ABGEHÄNGTE GITTERROSTDECKE - DETAILAUSBILDUNG TREPPENHAUSGELÄNDER - GHV - RAHMEN MIT WELLENGITTER-FÜLLUNG - SMF - STAHLBLECH-WANGENGELÄNDER - GHV / SMF - HANDLÄUFE - DECKENRANDBLECHE, ABSTELLWINKEL SONSTIGE METALLBAUARBEITEN - SCHWELLE DACHAUSGANG AUFZUG - ABDECKUNG OBERLICHTRAND Hauptmassen Akustikdämmung Glaswolle ca. 560 m2 Abgehängte Gitterrostunterdecke ca. 560 m2 Geländer aus Stahlrahmen und Wellgitterfüllung, beschichtet ca. 88 m2 Wangengeländer aus Stahlblechen je ca. 4,0m2 ca. 10 St Stahl-Handläufe D 33,7 mm grundiert ca. 130 m Stahl-Handläufe D 33,7 mm grundiert und beschichtet ca. 160 m
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Metallbauarbeiten (Geländer, Gitterrostdecken, Akustikdämmung) im Rahmen des Neubaus eines Bildungszentrums.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gilt die am 01.12.2021 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. - § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Rückfragen zum Verfahren: Rückfragen zum laufenden Verfahren können bis 6 Tage vor Abgabe der Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 25.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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