NBS F-MA PFA 2 und 3.1 - techn. Planung BIM Weiterstädter Kurve und Südanbindung LPH 3+4, Los 1: techn. Planung Weiterstädter Kurve, Los 2: techn. Planung Südanbindung Darmstadt, Los 3: techn. Planung Grünbrücke Griesheimer Sand (inkl. LPH 1+2)
Beschreibung
Los 2: techn. Planung Südanbindung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die technische Planung der Südanbindung Darmstadt (Los 2) im Rahmen des Projekts NBS F-MA PFA 2 und 3.1.
- Die Planung umfasst die Leistungsphasen 3 und 4 und erfordert die Anwendung von BIM-Methoden.
- Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt, wobei dieses Los sich auf die Südanbindung konzentriert.
- Erfahrung in der Planung komplexer Bahninfrastrukturprojekte und Nachweis der BIM-Kompetenz sind voraussichtlich entscheidend für die Eignung.
Die Ausschreibung betrifft die technische Planung von Infrastrukturprojekten im Bereich der Deutschen Bahn, spezifisch die Südanbindung Darmstadt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
4 Veröffentlichungen
- 28.07.2026 MKA 5 - Die bisher anzuwendenden Regelquerschnitte des Tunnels wurden zum Zeitpunkt der Erstellung und Vergabe der Planungsleistung anhand der Ril 853 (gültig ab 01.09.2018) vorgegeben. Zum 15.04.2024 wurde die RIL 853 novelliert und in Bezug auf die Gestaltung der Tunnelquerschnitte wesentlich verändert. Gemäß den Forderungen der neuen Ril 853 muss die Dimensionierung der Querschnitte alle für das Tunnelbauwerk notwendigen Parameter und Randbedingungen berücksichtigen. Auf Grundlage dieser Änderung sind die tatsächlichen Anforderungen für einen neuen Regelquerschnitt zu erarbeiten und der Tunnelquerschnitt entsprechend zu entwickeln. Diese Anpassungen stellen sicher, dass die Planungen den aktuellen technischen und rechtlichen Vorgaben der neuen Richtlinie entsprechen.
- 10.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 06.06.2025 MKA04) Gründe für die Änderung (TED eForms: BT-201-Contract) Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: (6.000 Zeichen) Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: (6.000 Zeichen) Die SÜ Wirtschaftsweg (ehem. EÜ Schlangenschneise bzw. SÜ Waldweg) war als Querung für den landwirtschaftlichen Verkehr zu planen. Die damalige Vorplanung (VP) enthielt eine Variantenuntersuchung mit 4 Optionen und wurde damals mit der Vorzugsvariante “Brückenbauwerk“ abgeschlossen. Es gab aber auch eine Variante mit einer Unterführung (Rahmenbauwerk), welche aus technischen Gründen (Kollision mit zwei Trinkwasser-Leitungen) nicht weiter betrachtet wurde. In Folge der erforderlichen Aktualisierung der Kartierungen wurde in 2024 nunmehr festgestellt, dass in diesem Bereich Fledermausquerungen bestehen. Aufgrund des Verbotstatbestandes gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG und der Tatsache, dass nach dem Bau der NBS die Fledermausquerung nicht mehr gegeben ist, muss konstruktiv eine Querungsmöglichkeit geschaffen werden. Zudem ist die ursprüngliche Vorzugsvariante Brückenbauwerk, welche komplett abgeschlossen war, nicht weiter zu verfolgen . Ein Brückenbauwerk war aber schlichtweg nicht mehr notwendig, da die Anlieger (Landwirte) nicht mehr auf einer Querungsmöglichkeit bestanden haben. Somit kann auf die weit aus günstigere Variante Rahmenbauwerk zurückgegriffen und der Bereich umgeplant werden. Des Weiteren werden Irritationsschutzwände für diese Variante benötigt und sind daher ergänzend zu berücksichtigen.
- 29.01.2025 3 - Um eine wirtschaftliche und technische optimale Lösung bei der Planung der Umgestaltung der L3097 zu erhalten, wird eine Verkehrsuntersuchung des Bereiches notwendig. Dadurch können die aktuellen Rahmenbedingungen festgestellt und verarbeitet werden. Der Auftragnehmer benötigt für seine Grundlagenermittlung eine aufwendigere Methode, die bei Beauftragung nicht bekannt war. Der Gesamtcharakter – Umplanung des Bereiches L3097 – bleibt jedoch unverändert.
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.877 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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