Frist abgelaufen IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Gesundheitswelten

AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen

Beschreibung

Die Auftraggeberin sucht einen Vertragspartner für den Betrieb, die Wartung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Plattform www.deine-gesundheitswelt.de.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Gesucht wird ein IT-Dienstleister für den technischen Betrieb, die Weiterentwicklung und die Architekturgestaltung der bestehenden Systemlandschaft (NEOS CMS, Symfony Microservices) sowie die Implementierung neuer Komponenten wie KI-Integration und LLM-Hosting.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Gesundheitswelten
  • Angebotspreis 50 Pkt.
    Preis

    Der Angebotspreis ist die Summe aus den Preisen für die Rubriken Umsetzung, Personal und Reisekosten. Auf das Preisblatt wird verwiesen.

  • Verhandlungspräsentation 50 Pkt.
    Qualität

    Wesentlicher Gegenstand der Präsentation wird die Lösung einer Aufgabenstellung im verfahrensgegenständlichen Kontext sein. Auf die Bewertungsmatrix wird verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    aktuellen Handelsregisterauszug (Erstelldatum nicht vor dem 28.02.2026) Bei Nichtvorliegen eines HR-Auszug aufgrund der Unternehmensform ist ein gleichwertigen Nachweis herzureichen (z.B. Gewerbeanmeldung).

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Mindestanforderung:Es sind drei verschiedene Referenzprojekte darzustellen, welche innerhalb der vergangenen 3 Jahre (2023-2025) stattfanden. Alle drei Referenzen gelten als Mindestanforderung. Diese dienen der Auftraggeberin als Nachweise, dass der ausgeschriebene Auftrag in Umfang und Anspruch von Ihnen realisiert werden kann. Die Referenzen müssen folgende Inhalte haben: Referenz 1: Konzeption und Umsetzung einer Internetseite inkl. SEM-Maßnahmen Referenz 2: Eine SEA-Kampagne Referenz 3: Konzeption oder Einführung einer KI in einer Internetseite einer Krankenversicherung

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Mindestanforderung: mindestens zwei unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren (2023-2025) für die Aufträge ausgeführt wurden, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im Referenzzeitraum 2023-2025 mindestens 1 Jahr bestanden haben. Der Fokus muss dabei auf folgenden Formaten liegen: - Konzeption einer Internetseite - Programmierung einer Internetseite - SEO (technisch und redaktionell) - SEA (Kampagne aufsetzen und distribuieren) - Konzept und Erstellung von KI für Internetseiten - Betrieb und Support von Internetseiten

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Anzahl betreuter und entwickelter Internetseiten in den Jahren 2023 bis 2025: - Anzahl betreuter Internetseiten unter 5 = 0 Punkte, bis 10 = 5 Punkte, mehr als 10 = 10 Punkte - Anzahl konzipierter Internetseiten unter 5 = 0 Punkte, bis 10 = 5 Punkte, mehr als 10 = 10 Punkte - Anzahl programmierter und live gestellter Internetseiten unter 3 = 0 Punkte, bis 6 = 5 Punkte, mehr als 6 = 10 Punkte - Anzahl konzipierter oder erstellter Internetseiten für öffentliche Stellen mit KI im Bereich Gesundheit (Chat, Suche, Assistenz Systeme o.ä.) unter 1 = 0 Punkte, bis 3 = 5 Punkte, mehr als 3 = 10 Punkte

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Mindestanforderung Qualifikation: Es müssen mindestens 15 NEOS Entwickler (frei oder festangestellt) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in komplexen Enterprise-Umgebungen im Unternehmen beschäftigt sein. Für die zu erbringende Leistung ist ein Team mit folgenden Mindestkompetenzen auf Senior-Level bereitzustellen: UX Consultant, UI Designer, Architekt/Lead Developer, NEOS-Developer, PHP/Symfony Developer, Frontend Developer (React), Operations (DevOps/SysAdmin) und Projekt Management. Zusätzlich sind mind. 3 Mitarbeitende mit nachweisbarer Erfahrung in der Einführung von kommunikations- und gesundheitsspezifischer KI erforderlich.

  • Technische Fachkräfte (Ausführung)

    Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Online - Marketing im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023/2024/2025 - festangestellte Mitarbeiter: Mehr als 30 Mitarbeiter = 10 Punkte, Zwischen 25 bis 29 Mitarbeiter = 8 Punkte, Zwischen 15 bis 24 Mitarbeiter = 5 Punkte, Weniger als 15 Mitarbeiter = 0 Punkte - freie Mitarbeiter: Mehr als 30 freie Mitarbeiter = 0 Punkte, Zwischen 25 bis 29 Mitarbeiter = 5 Punkte, Zwischen 15 bis 24 Mitarbeiter = 8 Punkte, Weniger als 14 Mitarbeiter = 10 Punkte

Sicherheit & Versorgung

  • Versorgungssicherheit

    Verfügbarkeit bei Problemen mit der Internetseite - 24/7 = 10 Punkte - spätestens nach 2 h = 5 Punkte - spätestens nach 5 h = 1 Punkt - länger als 5 h = 0 Punkte

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 29.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.983 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 498.532 €
Oberes Quartil 2.492.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 29.06.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer AOK SAN 2026-0012
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber AOK Sachsen - Anhalt
Standort Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 29.05.2026
CPV-Codes (4) 72000000 · IT-Dienstleistungen
50000000 · Reparatur und Instandhaltung
72400000 · IT-Dienstleistungen
75300000 · Öffentliche Verwaltung
(Was ist das?)
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2028
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Frist für Rückfragen 19.06.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 60.743 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.467 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers AOK Sachsen - Anhalt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg