Offenes Verfahren Facility Management & Gebäudetechnik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 2 Lose

Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung) Landkreis Börde Verwaltungsgebäude, Triftstraße 9-10, in Oschersleben

Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle · Oschersleben (Bode) · Sachsen-Anhalt · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 29.06.2026, 10:00 Uhr (noch 17 Tage)

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Beschreibung

Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung) Landkreis Börde Verwaltungsgebäude, Triftstraße 9-10, in Oschersleben

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Facility Management & Gebäudetechnik

Ausschreibung für Gebäudereinigungsdienste (Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung) für Verwaltungsgebäude des Landkreises Börde.

Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 für Unterhalts- und Grundreinigung, Los 2 für Glas- und Rahmenreinigung. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit Standardanforderungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Fachlos 1 - Unterhalts- und Grundreinigung
  • Preis 50 %

    Angebotspreis

  • Wertungskriterium 40 %
    Qualität

    Reinigungsstunden

  • Wertungskriterium 10 %
    Qualität

    Stundenverrechnungssatz

Los 2 · Fachlos 2 - Glas- und Rahmenreinigung
  • Preis 100 %

    alleiniges Zuschlagskriterium

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eurlex. europa.eu/legal-content/DE/TXT/ ?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/ Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt- 124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessi onid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__b lob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorgelegt werden muss und dass bei nichtfristgerechter Vorlage der verpflichtend Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: - Besichtigungsbescheinigung - Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsenanhalt.abst.de/media/download/ Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt denVergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

  2. Ausschreibung Sie sind hier noch 17 Tage

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

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    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

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  3. Zuschlag oeffentlichevergabe.de

    Vergabeergebnis — Auftrag wurde erteilt oder Verfahren beendet.

    Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.

    1 Veröffentlichung

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.327 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 321.279 €
Median 716.586 €
Oberes Quartil 5.784.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle · Oschersleben (Bode)

vergabestelle@landkreis-boerde.de
+49 3904-7240-6385

Stammdaten
Angebotsfrist 29.06.2026, 10:00 Uhr (noch 17 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 28.05.2026
  2. Angebotsfrist 29.06.2026
  3. Wertung ca. 30.06.2026

Schätzungen basieren auf 2985 vergleichbaren Vergaben in Facility Management & Gebäudetechnik. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 30.30-021.26-LD.GM
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Oschersleben (Bode), Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 28.05.2026
CPV-Code 90910000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 bewerbbar)
Erfüllungsort Oschersleben
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2030
Bindefrist (?) 32 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 282.362 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.623 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →