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Maschinelle Endoskopieaufbereitung
Universitätsklinikum Düsseldorf · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen
Neue Ausschreibungen in „Gesundheitswesen & Medizintechnik" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Im Rahmen der Modernisierung und Standardisierung der Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte plant die Universitätsklinik Düsseldorf die Beschaffung und Implementierung einer umfassenden technischen Ausstattung zur maschinellen Aufbereitung flexibler Endoskope sowohl im Bereich der Endoskopie als auch in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG-E) für Endoskope sowie zugehöriger Arbeitsplätze und IT-Systeme für das Universitätsklinikum Düsseldorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Brutto Angebotspreis in Euro.
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Qualität 40 %
Technik + Konzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Es werden drei Referenzen über vergleichbare frühere Aufträge gefordert. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: - Alle Referenzleistungen müssen die Lieferung und Installation von Reinigungs- und Desinfektionsgeräte für Endoskope (RDG-E) in Durchreicheausführung enthalten. Davon müssen mindestens zwei Projekte an Unikliniken realisiert wurden sein. - Durchführung innerhalb der letzten 5 Jahre. - Projektumfang von vergleichbarer Größe oder Komplexität, brutto Auftragswert >0.5 Mio. Euro. - Der brutto Auftragswert ist für jede Referenz anzugeben. - Bei mindestens zwei Projekten muss der Umbau im laufenden Betrieb stattgefunden haben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 01.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 29.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 203 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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