Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur Bürgschaft erforderlich
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Dienstleistungsauftrag EU-Sektorenrichtlinie

Rahmenvereinbarung Sachverständigenleistungen Leit- und Sicherungstechnik

MV Mannheimer Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg

Angebote bis 29.06.2026, 12:00 Uhr (noch 24 Tage)

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Beschreibung

Es wird eine Rahmenvereinbarung für Sachverständigenleistungen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik ausgeschrieben.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Sachverständigenleistungen im Bereich Leit- und Sicherungstechnik.

Die Ausschreibung richtet sich an Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros sowie Prüfstellen. Es sind Nachweise über Fachkunde und Erfahrung in diesem spezifischen technischen Bereich zu erbringen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung Sachverständigenleistungen Leit- und Sicherungstechnik
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eignungsanforderung

    Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4861afad-7634-4963-9310-911a46f150c4/suitabilitycriteria Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. 1.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen, 2.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, 3.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten, 4.Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot Referenzprojekte anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu Referenzprojekte anzugeben, die den unter (a) bis (d) genannten Anforderungen genügen. Ausreichend ist eine Referenz je Anforderungsbereich. Es ist auch möglich, mit einer Referenz mehrere Anforderungsbereiche abzudecken. Es ist aber auch möglich, mehrere Referenzen zum Nachweis der Anforderungen in den jeweiligen Anforderungsbereiche ((a) bis (d)) einzureichen. Die Erfüllung der Anforderungen in den Bereichen (b) bis (d) können dabei mit bis zu jeweils 3 Referenzen belegt werden. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten 3 Jahren erbracht worden sind. (a) Referenz Stellwerkstechnik der Firma Alstom Referenz, die fundierte Kenntnisse in der Stellwerkstechnik der Firma Alstom (ehemals Bombardier Transportation) mit dem Typ EBI Lock 500 und deren eingesetzte Komponenten, belegt. (b) Referenz Bahnübergangssicherungsanlagen der Firmen Pintsch, Scheidt & Bachmann sowie Siemens Referenz, die Erfahrungen in Projekten mit Bahnübergangssicherungsanlagen der Firmen Pintsch, Scheidt & Bachmann sowie Siemens belegt. (c) Referenz Fahrsignalanlagen nach §21 BOStrab der Firmen Stadler Signalling Deutschland, Hanning & Kahl sowie Siemens Referenz, die Erfahrungen in Projekten mit Fahrsignalanlagen nach §21 BOStrab der Firmen Stadler Signalling Deutschland, Hanning & Kahl sowie Siemens belegt. (d) Referenz Einzelweichensteuerungen der Firmen Stadler Signalling Deutschland, Hanning & Kahl sowie Siemens Referenz, die fundierte Kenntnisse in Einzelweichensteuerungen der Firmen Stadler Signalling Deutschland, Hanning & Kahl sowie Siemens belegt.

  • Eignungsanforderung

    Des Weiteren hat der Bieter zu erklären, dass die bei ihm eingesetzten Personen die Kriterien der VDV Mitteilung 3317 "Auswahl und Einsatz von Sachverständigen für Bahnanwendungen" aktueller Stand erfüllen. Es sind die Fachkenntnisse im Sachgebiet „Signaltechnische Anlagen“ obligatorisch. Darüber hinaus verlangt der Auftraggeber eine Akkreditierung der LEA Baden-Württemberg für das Sachgebiet "Signaltechnische Anlagen" sowie die Eintragung als sachkundige Person bei der TAB Baden-Württemberg. Auf gesonderte Anforderung ist dies dem Auftraggeber nachzuweisen. Der Bieter hat zu erklären, dass die Akkreditierung der LEA Baden-Württemberg für das Sachgebiet "Signaltechnische Anlagen" sowie die Eintragung als sachkundige Person bei der TAB Baden-Württemberg vorliegen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 24 Tage

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 12.407 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 119.256 €
Median 292.240 €
Oberes Quartil 781.331 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

MV Mannheimer Verkehr GmbH · Mannheim

vergabe@rnv-online.de
+49 6214651730

Stammdaten
Angebotsfrist 29.06.2026, 12:00 Uhr (noch 24 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 28.05.2026
  2. Angebotsfrist 29.06.2026
  3. Wertung ca. 30.06.2026
  4. Vertragsabschluss typisch ca. 11.07.2026

    Ø 44 Tage nach Publikation · Branchen-Median

Schätzungen basieren auf 28860 vergleichbaren Vergaben in Bauwesen & Infrastruktur. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 106-26-E15
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Mannheim, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 28.05.2026
CPV-Code 71000000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Mannheim
Laufzeit 01.08.2026 – 31.07.2030
Bindefrist (?) 32 Tage
Frist für Rückfragen 22.06.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 240.316 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.406 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers MV Mannheimer Verkehr GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →