Nachweis vergleichbarer Referenzlieferungen - Der Bieter hat mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Feuerwehrfahrzeuge mit feuerwehrtechnischem Ausbau aus den letzten fünf Jahren vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere Feuerwehrgerätewagen bzw. Feuerwehrfahrzeuge mit vergleichbarer technischer Ausstattungs- und Integrationskomplexität.
Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Auftraggeber
- Art des gelieferten Fahrzeugs
- Zeitpunkt der Lieferung
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen.