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Qualitätsmanagement
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:A)Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (Formblatt B.1).
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Qualitätsmanagement
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B)Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.).
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Qualitätsmanagement
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:C)Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. B, sowie E bis H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Name der erklärenden Person des Bewerbergemeinschaftsmitglieds ist auf dem Formblatt anzugeben.
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Qualitätsmanagement
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:D)Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten ist im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben (Formblatt B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt B.4.).
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Qualitätsmanagement
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:E)Im Fall einer Vertretung eines Bewerbers oder einer Bewerbergemeinschaft durch einen Makler/Vermittler bzw. Agenten (soweit zutreffend): Nachweis der Vertretungsmacht des Maklers/Vermittlers, einschließlich Vollmacht zur Vertretung im Verfahren (Formblatt B.5). Es wird darauf hingewiesen, dass wesentliches Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den teilnehmenden Bietern ist (siehe auch Ziffer IV. der Vergabeunterlage A – Verfahrensbedingungen).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
H)Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.Mit der unter H) genannten Liste sind unbegrenzt Referenzen zu Bauherrenhaftpflichtversicherungen im Bereich Hochbau im Volumen von mind. 25 Mio. EUR in mit Beginn der Laufzeit in den Kalenderjahren 2021 bis 2025 vorlegen, bei denen das Unternehmen auch die Führungsversicherung übernommen hat. Referenzen mit Beginn im Jahr 2026 werden nicht berücksichtigt.Die differenzierende Wertung erfolgt nach Maßgabe der eingereichten Referenzliste wie folgt: 1.Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 6 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 2.Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Diese wird anhand von Referenzprojekten ermittelt. 3.Die abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV wird hingewiesen. 4.Die Angaben der zu wertenden Referenzen sind im Formblatt B.8.einzutragen, das mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist.5.Für die Wertung gemäß §17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV wird eine unbegrenzte Anzahl von Referenzen über Bauherrenhaftpflichtversicherungen im Bereich Hochbau im Volumen von mind. 25 Mio. EUR im Referenzzeitraum (Beginn der Laufzeit in den Kalenderjahren 2021 bis 2025), bei denen dieser auch die Führungsversicherung übernommen hat, zu Grunde gelegt. Referenzen mit Beginn im Jahr 2026 werden nicht berücksichtigt.6.Je genannter Referenz, die die Kriterien erfüllt, wird ein (1) Punkt vergeben. 7.Die Bewerber, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte erreichen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Rangfolge ergibt sich aus den erreichten Punkten.8.Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Liste der wesentlichen vergleichbaren erbrachten Leistungen aus den Jahren 2021 bis 2025 (Beginn der Laufzeit in den Kalenderjahren 2021 bis 2025) mit Angabe der Laufzeit der Versicherung sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, des Versicherungsgegenstands, der Versicherungssumme, des Deckungsumfangs sowie der Zeichnungsquote führend oder beteiligt (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbachten Leistungen ist nicht erforderlich).Vergleichbar sind Bauherrenhaftpflichtversicherungen im Bereich Hochbau.Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) UND der differenzierten Wertung der Teilnahmeanträge.Referenzen von Bauherrenhaftpflichtversicherungen im Bereich Hochbau im Volumen von mind. 25 Mio. EUR, bei denen das Unternehmen die Führungsversicherung übernommen hat, sind in der Liste entsprechend zu markieren (Formblatt B.8). Mindestanforderung: Der Bewerber muss für den hier zu beschaffenden Führungsversicherer 3 (drei) Referenzen bzgl. Bauherrenhaftpflichtversicherungen im Bereich Hochbau im Volumen von mind. 25 Mio. EUR mit Beginn der Laufzeit in den Kalenderjahren 2021 bis 2025 vorlegen, bei denen dieser auch die Führungsversicherung übernommen hat.Referenzen mit Beginn im Jahr 2026 werden nicht berücksichtigt.