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Mittelstreifenmahd 2026
Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
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Beschreibung
Mittelstreifen; Straßenbegleitgrün und Plätze; Pilotprojekt Saummahd nachhaltige Grünpflege; Gehölzschnitt und Laubbeseitigung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang: Mittelstreifenmahd, Straßenbegleitgrün, Platzpflege, Gehölzschnitt, Laubbeseitigung und Pilotprojekt Saummahd für nachhaltige Grünpflege.
- Geschätzter Auftragswert: 272.543,80 EUR für die Leistungen 2026.
- Auftraggeber ist das Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Mitte, eine erfahrene kommunale Vergabestelle.
- Standardausschreibungsverfahren (cn-standard) mit regulären Eignungskriterien für Grünflächendienstleistungen.
- Nachhaltigkeitsaspekt durch Pilotprojekt Saummahd erfordert Kompetenz in modernen, umweltschonenden Grünflächenmanagementsystemen.
Die Ausschreibung betrifft Grünflächenunterhalt und -pflege für kommunale Flächen in Berlin-Mitte, einschließlich Mittelstreifenmahd, Straßenbegleitgrün, Platzpflege, Gehölzschnitt und Laubbeseitigung mit Pilotprojekt zur nachhaltigen Saummahd.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
das Angebot mit dem niedrigsten Bruttoendpreis unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Anlage "Nachweis der Bietereignung " und die "Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen " (Wirt-124 EU), Wirt-3293 Bieterangaben Wettbewerbsregister sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertiger Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung gem. Formular Wirt-124 EU (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bietergemeinschaft bildet, sind die Anlagen „Nachweis der Bietereignung“, Wirt-124 EU und Wirt-3293 mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) ausgefüllt einzureichen. Bietergemeinschaften: Haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrags zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der Formulare "Nachweis der Bietereignung" und der "Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft" (Wirt-238) sowie der Anlage „NU & Bietergemeinschaft“ und den darin verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten die Anlage „Nachweis der Bietereignung“ und das Formular Wirt-124 EU und die "Bieterangaben zum Wettbewerbsregister" vorlegen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 272.544 €1 Veröffentlichung
- Frist 06.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 22 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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