Verpachtung von Flächen auf Pier III Ost zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes eines Hafenterminals für den Seeumschlag, die Lagerung und Verarbeitung von Agrargütern
Beschreibung
Zur Verpachtung steht eine Terminalfläche auf Pier III. Die ungefähre Lage ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan. Die Fläche hat eine Größe von ca. 110.000 m² und besteht aus den Teilflächen 1 mit einer Größe von ca. 55.900 m² und 2 mit einer Größe von 54.100 m². Die Fläche liegt auf der Ostseite der Pier III hinter den Liegeplätzen 12 und 13. Der Liegeplatz 12 ist für den Düngemittelumschlag mit einer Bandanlage und einem Schiffsbelader ausgestattet. Die Fläche liegt im Sondergebiet Hafen. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Sämtliche Flächen werden übergeben wie diese nach Aufgabe der Nutzung durch den Vornutzer stehen und liegen. Eine etwaige Baureifmachung obliegt dem Pächter. Die Fläche ist zum jetzigen Zeitpunkt verpachtet und bebaut. Sie wird derzeit für den Umschlag und die Lagerung von Getreide sowie den Umschlag, die Lagerung und die Verarbeitung von Ölsaaten genutzt. Die Fläche ist durch Lagerhallen mit zugehöriger Schüttgosse für LKW, Umschlaganlagen für Getreide und Ölsaaten für den Kaiumschlag, Verarbeitungsanlagen für Ölsaaten sowie Lagertanks für Pflanzenöle bebaut. Alleiniger Nutzungszweck ist die Errichtung und der Betrieb eines Hafenterminals für den Seeumschlag, die Lagerung und Verarbeitung von Agrargütern. Der Pachtvertrag soll am 01.01.2032 beginnen und fest für die nächsten 20 Jahre abgeschlossen werden. Zum Vertragsbeginn wird die Teilfläche 1 übergeben. Die Übergabe der Teilfläche 2 schließt sich nach der am 27.01.2036 beginnenden Beräumung an. Weist der Pächter einen entsprechenden Bedarf nach, kann dem Pächter ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt werden, den Pachtvertrag bis zu zweimal für fünf Jahre zu verlängern. Der Pächter wird sich in dem Pachtvertrag zur Errichtung der in seiner Konzeption (Bestandteil des Angebotes) dargestellten Anlagen bzw. Bauwerke verpflichten. Die Inbetriebnahme der zu errichtenden Anlagen bzw. Bauwerke hat spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn zu erfolgen. Der jährliche Mindestpachtzins bei Vertragsbegi
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KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Verpachtung einer ca. 110.000 m² großen Hafenterminalfläche auf Pier III Ost für Agrargüterumschlag und -lagerung.
- Pachtvertrag beginnt am 01.01.2032 mit einer festen Laufzeit von 20 Jahren, optional verlängerbar.
- Verpflichtung zur Errichtung von Anlagen innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn.
- Mindestanforderungen: 800.000 t Umschlag pro Jahr und Schaffung von mindestens 40 Vollzeitarbeitsplätzen.
- Angebot muss eine Konzeption für die zu errichtenden Anlagen sowie Konditionen zu Auswahlkriterien beinhalten, deren Nichteinhaltung zu Vertragsstrafen führt.
Verpachtung einer ca. 110.000 m² großen Hafenterminalfläche zur Errichtung und zum Betrieb eines Terminals für Agrargüter.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Höhe des Investitionsvolumens
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Qualität nach Wichtigkeit
Anzahl der auf dem Pachtgrundstück zu schaffenden Arbeitsplätze
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Qualität nach Wichtigkeit
seeseitiges Umschlagsvolumen über eine Kaikante der ROSTOCK PORT
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Qualität nach Wichtigkeit
Bewertung des Nutzungskonzeptes
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Preis nach Wichtigkeit
Höhe des jährlichen Pachtzinses (gemessen zum Zeitpunkt 01.01.2027)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 05.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Angebotsabgabe
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 40 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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