Verwertung vonSperrmüll aus dem Burgenlandkreis
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Verwertung von unberaubtem Sperrmüll aus der mobilen Sammlung im Burgenlandkreis.
GfA Lüneburg gkAöR · Bardowick · Niedersachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer GfA Lüneburg gkAöR beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Übernahme und Verwertung der erfassten PPK aus den Gebieten der GfA Lüneburg
Branche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Übernahme und Verwertung von etwa 13.000 Tonnen Papier, Pappe und Kartonagen pro Jahr aus dem Landkreis und der Hansestadt Lüneburg.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
wirtschaftlichste Lösung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB 2 Registereintrag: Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz: Es sind die jeweiligen Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2023-2025 anzugeben.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen. WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Als ähnliche Leistung gelten sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen. Es sind die jeweiligen Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2023-2025 anzugeben.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
Sollte ein Bieter keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 einreichen. BL 3 Referenzen mindestens eine Referenz für Übernahme, Logistik, Verkauf von PPK aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen anzugeben mit Angabe von Auftraggeber, Tätigkeit, Umfang in t/a und Zeitraum. Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
BL 2 Qualitätssicherung Unterauftragnehmer: Für jeden Unterauftragnehmer ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die zutreffenden Leistungsteile/ Tätigkeiten, also bspw. Behandeln, Verwerten oder Handeln und Makeln von AVV 15 01 01 oder AVV 20 01 01 vorzulegen. Bei ausländischen Bietern ist eine jeweils gleichwertige Qualitätssicherung vorzulegen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen. BL 1 Qualitätssicherung Bieter: Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit mit dem Abfallschlüssel AVV 15 01 01 oder AVV 20 01 01 vorzulegen. Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Befördern, Behandeln oder Verwerten. Handeln und Makeln werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet. Bei ausländischen Bietern ist eine jeweils gleichwertige Qualitätssicherung vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende
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Basierend auf 90 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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