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Bauhauptarbeiten
Bezirksamt Neukölln von Berlin · Berlin · Berlin · Kommunaler Auftraggeber
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Rückbau- und Abbrucharbeiten im Gebäudeinneren, Herstellung von neuen Mauerwerkswänden, Tür- und Wanddurchbrüchen einschließlich erforderlicher Sicherungsmaßnahmen, sowie Herstellung, Änderung und Schließung von Wandöffnungen, Putzarbeiten an Wand- und Deckenflächen, Trockenbauarbeiten zur Herstellung von Trennwandsystemen Estricharbeiten einschließlich Ausbesserungs- und Ergänzungsarbeiten in geringem Umfang Fliesenarbeiten an Wand- und Bodenflächen in geringem Umfang Nebenleistungen und Schutzmaßnahmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Rückbau-, Mauerwerks-, Durchbruch-, Putz-, Trockenbau-, Estrich- und Fliesenarbeiten im Gebäudeinneren.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren des Bezirksamts Neukölln von Berlin.
- Die Ausschreibung erfordert Nachweise über die fachliche und wirtschaftliche Eignung des Bieters.
- Bieter sollten die detaillierten Leistungsbeschreibungen und Eignungsanforderungen sorgfältig prüfen.
Die Ausschreibung umfasst diverse Bauhauptarbeiten wie Rückbau, Mauerwerksarbeiten, Durchbrüche, Putz-, Trockenbau-, Estrich- und Fliesenarbeiten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Zuschlagskriterium = 100% Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EIGNUNG DES BIETERS Die Eignung eines Bieters ist nachzuweisen durch: - Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder - Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) Ist ein Bieter weder im ULV noch im PQ-Verzeichnis eingetragen, kann die Eignung vorläufig belegt werden durch: - vorläufig durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) - vorläufig durch Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Kommt ein Bieter mit seinem Angebot in die engere Wahl, so sind seine vorläufigen Angaben zur Eignung durch folgende Einzelnachweise zu belegen (wenn möglich bereits mit Angebotsabgabe): Registereintragung: - Nachweise Registereintragung mit aktuellem Inhalt (Gewerbeanmeldung,Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit: - Bescheinigung in Steuersachen (Bescheinigung vom Finanzamt über steuerliche Zuverlässigkeit; nicht älter als 1 Jahr) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse SOKA-BAU (ordnungsgemäße Erfül-lung der Sozialkassenbeiträge; nicht älter als 1 Jahr) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (ordnungsgemäße Erfüllung der Sozialver-sicherungsbeiträge; nicht älter als 1 Jahr) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU (ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungs-verpflichtungen, bezogen auf Jahresarbeitsentgelte; nicht älter als 1 Jahr) - Nachweis über aktuell laufende marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung - Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind NACHUNTERNEHMEREINSATZ: Falls Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen, ist in jedem Falle die Verpflichtungs-erklärung V 236EU F einzureichen. Des Weiteren ist die die PQ- oder ULV-Nummer der Firmen zu nennen (wenn möglich bereits mit Angebotsabgabe). Sind die Nachunternehmer mit wesentlichen Leistungen beauftragt, aber weder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt noch im Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Liste) eingetragen, ist die Eignung durch Einzelnachweise in gleicher Form wie die des Bieters zu belegen (wenn möglich bereits mit Angebotsabgabe).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 15.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 13.500 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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