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Erweiterung und Sanierung Carl-Orff-Grund- und Mittelschule Dießen am Ammersee - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4+5, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Markt Dießen am Ammersee · Dießen am Ammersee · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Der Markt Dießen am Ammersee plant die Erweiterung und Sanierung der Carl-Orff-Grund- und Mittelschule in Dießen am Ammersee. Hintergrund für die geplante Maßnahme sind aktuell zu geringe Flächen für die ganztägige Förderung im Grundschulbereich. Der zusätzliche Raumbedarf soll durch einen Erweiterungsneubau (Haus F) abgedeckt werden. Zeitgleich soll die Erneuerung der Heizzentrale erfolgen. Im Rahmen eines Vorkonzepts wurden für die Erweiterung Varianten untersucht, die zu einer Vorzugsvariante führten. Aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen wird somit ein Erweiterungsneubau zwischen den Bestands-Gebäuden E und B angestrebt. Mit diesem Erweiterungsbau sowie dem Ausbau des Dachgeschosses von Haus A mit 1.380 m² Nutzfläche liegt eine sehr wirtschaftliche Erweiterungslösung vor. Neben dem zusätzlichen Flächenbedarf zeigt der Gebäudebestand (insbesondere Haus E) auch einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Dies insbesondere im Bereich der technischen Anlagen, in Bezug auf den Brandschutz, die Raumakustik sowie die Beleuchtung. Als Gesamtinvestitionsvolumen/Kostenrahmen für die Erweiterungs-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen wurden im Rahmen des Vorkonzepts ca. 19,3 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ermittelt. Darin enthalten sind ca. 1,0 Mio. € brutto für die Kosten der Kostengruppen 440+450, DIN 276. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen aktuell vor: - Planungs-/ Leistungsbeginn: Mitte Oktober 2026, - Baubeginn 1. BA = Erweiterungsneubau Haus F, Ausbau DG Haus A: Frühjahr 2028, - Fertigstellung 1. BA = Erweiterungsneubau Haus F und Ausbau DG Haus A: Schuljahresbeginn 2029/30 (= Mitte September 2029), - Baubeginn 2. BA = Sanierung und Erweiterung Haus E: Sommerferien 2029 (= August 2029), - Fertigstellung 2. BA = Sanierung und Erweiterung Haus E: Ende 2030. Ob die Erneuerung der Heizzentrale baulich vorgezogen oder im Rahmen des 1. Bauabschnittes umgesetzt wird, wurde noch nicht final festgelegt und ist abhängig von dem die
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand: Planung technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) für Schulerweiterung und -sanierung mit Gesamtinvestitionsvolumen ca. 19,3 Mio. EUR brutto.
- Leistungsumfang: Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß HOAI §§ 53 ff., zunächst Vergabe der Leistungsphasen 1-2 mit Option auf weitere Phasen ohne Rechtsanspruch.
- Zeitplan: Planungsbeginn Mitte Oktober 2026, Baubeginn Erweiterungsneubau Frühjahr 2028, Fertigstellung September 2029 (1. BA) und Ende 2030 (2. BA).
- Eignungskriterien: Nachweise von Referenzen bei vergleichbaren Schulbauprojekten mit technischer Gebäudeausrüstung erforderlich, Fachkompetenz in Heizzentralenerneuerung und Brandschutz/Raumakustik/Beleuchtung.
- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Aufrufen zur Angebotsabgabe (neg-w-call), Angebotserstellung sollte detaillierte Leistungsbeschreibung für Leistungsphasen 1-2 und Kostenprognose für Gesamtleistung enthalten.
Gesucht wird ein Planer für die technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) der Erweiterung und Sanierung der Carl-Orff-Grund- und Mittelschule Dießen am Ammersee.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 50% 50 %Qualität
Personelle Besetzung
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30% 30 %Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze
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Honorarangebot - Gewichtung 20% 20 %Preis
Honorarangebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz netto des Bewerbers für Leistungen der Technischen Ausrüstung in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 250.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 250.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 150.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 150.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 100.000 EUR/a und ≥ 50.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 50.000 EUR/a (0 Punkte).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 450+460, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3a. Darstellung von maximal 2 abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2021 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 60 %. Für die Maximalpunktzahl sollte für das Referenzprojekt Nr. 1 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2021 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt wurde in mehreren Bauabschnitten sowie unter laufendem Betrieb abgewickelt. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440+450 ≥ 1,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–3 und 5-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. Für die Maximalpunktzahl sollte für das Referenzprojekt Nr. 2 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2021 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt wurden "Cluster"-Strukturen umgesetzt. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440+450 ≥ 1,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–3 und 5-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. 3b. Darstellung von maximal 1 abgeschlossenen Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 30 %. Für die Maximalpunktzahl sollte für das Referenzprojekt Nr. 3 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb abgewickelt. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine unter Denkmalschutz stehende Maßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440+450 ≥ 1,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–3 und 5-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Umsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
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Durchschnittliche Personalstärke
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 5 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 5 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte), - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
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Nachunternehmer-Anteil
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil). 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV). 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB. 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 8.) Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen. 9.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 10.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 11.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 12.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
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Verfahrensverlauf
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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