Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens 3 Referenzen, welche mit dem gegenständlichen Auftrag technisch und hinsichtlich des Leistungsumfangs vergleichbar sind. Eine Referenz davon muss für einen öffentlichen Auftraggeber gelten. Wenn eine Referenz beide Anforderungen erfüllt, genügen insgesamt 2 Referenzen.
Die Maßnahmen müssen baulich abgeschlossen sein und die Referenzen nicht älter als 5 Jahre sein.
Die Referenzen müssen folgenden Inhalt haben:
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- Name und Anschrift des Auftraggebers,
- Name Ansprechpartner/ Kontaktdaten,
- Auftragsgegenstand und -umfang,
- Leistungszeitraum der baulichen Realisierung
(vorzugsweise FB 444)