Mindestanforderung:
Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 10.000.000,- EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Nachzuweisen ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Schäden aus Tätigkeiten, die Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind.
Sofern Bewerber zur Angebotsabgabefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügen, genügt die verbindliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens (z.B. ein Angebot), den Bewerber im Auftragsfall mit dem geforderten Versicherungsschutz auszustatten.