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Landkreis Lindau, Dienstleistungen des Sozialwesens - Betrieb eines Schülerwohnheims
Landkreis Lindau (Bodensee) · Lindau (Bodensee) · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist der umfassende Betrieb des Schülerwohnheims Lindau (Bodensee), Reutiner Straße 12, 88131 Lindau (Bodensee), als Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII. Der Leistungsumfang umfasst sämtliche erforderlichen Leistungen zum ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere die Leitung, die pädagogische Betreuung der Schüler, die Verwaltung des Heimbetriebs, die Reinigung, den hauswirtschaftlichen Betrieb einschließlich Essensversorgung sowie das Facility Management und die Serviceleistungen. Ergänzend umfasst der Auftrag die Betreuung und Verpflegung von Schülern, die nicht im Schülerwohnheim untergebracht sind, sondern in externen Unterkünften, sowie die Organisation und Vermittlung dieser externen Unterkünfte. Des Weiteren ist das Anbieten von Mittagessen im Schülerwohnheim an sonstige Personen, insbesondere an Tagesschüler und Lehrer, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten der Küche und der Lagerräume.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Betrieb eines Schülerwohnheims mit Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogischer Begleitung.
- Leistungen umfassen pädagogische Leitung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Facility Management.
- Betreuung und Verpflegung externer Schüler sowie Organisation externer Unterkünfte.
- Gestellung von Personal des Auftraggebers an den Auftragnehmer ist Teil des Vertrages.
- Bieter sollten die detaillierten Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen.
Der Landkreis Lindau sucht einen Betreiber für ein Schülerwohnheim, der Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogische Begleitung für Schüler anbietet.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preisliches Angebot 40 %Preis
Vergütung nach dem Preisblatt
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Qualität der Heimleitung 30 %Qualität
Berufserfahrung und Referenzen der Heimleitung
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Konzepte 30 %Qualität
Konzepte zur Auftragsdurchführung mit den Unterkriterien a) Sozialpädagogische Betreuung der Schüler - 15 % b) Verpflegung der Schüler - 5 % c) Reinigung des Schülerwohnheims - 5 % d) Qualitätsentwicklung - 5 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (oder vergleichbares Register, wie z.B. Vereinsregister und Partnerschaftsregister) des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig Zum Beleg der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (oder vergleichbares Register, wie z.B. Vereinsregister und Partnerschaftsregister) des Staates, in dem sie niedergelassen sind, soweit eintragungspflichtig, haben Bewerber/Bieter, Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer einen Registerauszug (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) vorzulegen. Ausländische Bewerber/Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus dem Staat, in dem sie niedergelassen sind, in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Das Formblatt Eignung ist zu verwenden.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, über das Bestehen oder des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht Zum Beleg ist eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens - 5.000.000 EUR für Personenschäden pro Jahr, - 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr, bereits abgeschlossen wurde oder im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaften abgegeben werden; sie kann auch nur von einem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaften abgegeben werden, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Das Formblatt Eignung ist zu verwenden. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers über den Umfang und die Höhe der Deckung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Angaben zum Gesamtumsatz Der Gesamtumsatz ist jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in EUR (netto) anzugeben. Besteht das Unternehmen noch nicht drei Jahre sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens anzugeben. Das Formblatt Eignung ist zu verwenden. A U S W A H L K R I T E R I E N: Die 3 bis 5 Bewerber, die die meisten Punkte auf sich vereinigen können, werden ausgewählt. Die Bewerber werden anhand der Auswahlkriterien "Gesamtumsatz" (30 %)und "Anzahl wertbarer Referenzen" (70 %) ausgewählt. Die Punkte für das Auswahlkriterium "Gesamtumsatz" werden wie folgt vergeben: Der Bewerber mit dem höchsten Gesamtumsatz erhält 5 Punkte. Die Bewertung der Gesamtumsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Gesamtumsatz Bewerber x 5 / höchster Gesamtumsatz). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet. Siehe im Übrigen unter Ziff. 5.1.6. der Auftragsbekanntmachung.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
geeignete Referenzen über früher ausgeführte soziale Dienste Angabe von vergleichbaren geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen (mind. 3) aus den letzten höchstens drei Jahren aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 46 Abs. 3 VgV). Referenzen sind vergleichbar, wenn sie Erfahrungen in den vier Bereichen Pädagogik, Reinigung, Verpflegung, Gebäudemanagement für ein Schülerwohnheim oder eine vergleichbare soziale Einrichtung umfassen und für mindestens 2 Jahre durchgeführt wurden. Nicht jede einzelne Referenz muss alle vier Bereiche abdecken. Maßgeblich ist allein, dass die eingereichten Referenzen in ihrer Gesamtheit für jeden der vier Bereiche eine dreifache Abdeckung erreichen. Konkret bedeutet dies: Für jeden der vier Bereiche sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, die diesen Bereich - auch gemeinsam mit anderen Bereichen - erfüllen. Die Abdeckung der Bereiche kann durch unterschiedliche Referenzen erfolgen; eine einzelne Referenz darf dabei mehrere Bereiche gleichzeitig abdecken. M I N D E S T A N F O R D E R U N G: Mindestens 3 Referenzen mit folgendem Umfang/Inhalt: Berücksichtigt werden nur Referenzen, die folgende Angaben enthalten: [z.B. Bezeichnung der Referenz, Name und Anschrift des Auftraggebers der Referenz (Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und Telefonnummer nur auf gesondertes Verlangen), Rolle des Bewerbers/Bieters bei der Auftragsausführung (d.h. Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer), Auftragswert in EUR netto, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum (Beginn und Ende) (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ)]. Soweit ein Referenzauftrag bereits abgeschlossen ist, darf das Leistungsende der Referenz nicht mehr als drei Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist der Monat der Absendung der Auftragsbekanntmachung (MM/JJJJ). Das Formblatt Eignung ist zu verwenden. A U S W A H L K R I T E R I E N: Die 3 bis 5 Bewerber, die die meisten Punkte auf sich vereinigen können, werden ausgewählt. Die Bewerber werden anhand der Auswahlkriterien "Gesamtumsatz" (30 %) und "Anzahl wertbarer Referenzen" (70 %) ausgewählt. Die Punkte für das Auswahlkriterium "Anzahl wertbarer Referenzen" werden wie folgt vergeben: Der Bewerber mit der höchsten Anzahl wertbarer Referenzen erhält 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber x 5 / höchste Anzahl wertbarer Referenzen). Im Übrigen gilt Ziff. 5.1.6. der Auftragsbekanntmachung.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angabe der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte Die Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten sowie die Anzahl der Führungskräfte des Bieters/Bewerbers in den letzten drei Jahren ist anzugeben. Dabei sind sowohl festangestellte Beschäftigte als auch regelmäßig eingesetzte freie Mitarbeiter (sofern diese in den Geschäftsbetrieb eingegliedert sind) zu berücksichtigen, wobei Vollzeitkräfte voll, Teilzeitkräfte anteilig gezählt werden. Auszubildende oder Praktikanten werden nicht mitgezählt. Das Formblatt Eignung ist zu verwenden.
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Nachunternehmer-Anteil
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt Eignung ist zu verwenden.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement Zum Beleg von Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers vorzulegen; es gilt § 49 Abs. 1 VgV. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaften abgegeben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann bei der Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München beantragt werden. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 16.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 61 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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