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Offener städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb Wohnbebauung Salzgitter Marienbruch
Stadt Salzgitter · Salzgitter · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 28.08.2026, 23:59 Uhr (noch 33 Tage)
Beschreibung
Die Stadt Salzgitter möchte neuen Wohnraum schaffen, um die Attraktivität und Anziehungskraft der Stadt - besonders für junge Menschen und Familien - zu erhöhen und dem demographischen Wandel ein Stück weit entgegenzuwirken. Die gesamte ca. 11,7 ha umfassende Gebietsfläche liegt zentral in Salzgitter-Lebenstedt und wird aktuell durch die heterogen angrenzenden Nutzungen wie dem städtischen Festplatz, einem Gewerbegebiet, einer Wohnbebauung sowie Kleingarten- und Sportanlagen geprägt. Die Stadt Salzgitter erwartet vom Wettbewerbsergebnis eine Lösung für qualitativ hochwertige, zukunftsorientierte und klimaresiliente Wohn- und Freiflächen im Marienbruch unter Berücksichtigung der vielschichtigen Rahmenbedingungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auslobung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs für Wohnbebauung.
- Teilnahmeberechtigt sind Teams oder Arbeitsgemeinschaften aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen.
- Der Wettbewerb folgt den Richtlinien der RPW 2013.
- Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform von Arbeitsgemeinschaften.
Es handelt sich um einen offenen, einphasigen städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenwettbewerb für eine Wohnbebauung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Wettbewerb wird als offener, einphasiger, städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) für Teams aus Architekt:innen und / oder Stadtplaner:innen zusammen mit Landschaftsarchitekt:innen durchgeführt. Der Wettbewerb richtet sich daher an Gemeinschaften aus Stadtplaner:innen und / oder Architekt:innen zusammen mit Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Stadtplanung und / oder Architektur zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Das gesamte Wettbewerbsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt und ist bis zu seinem Abschluss anonym.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wettbewerbsergebnis nach WichtigkeitQualität
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen. Die Liste der Kriterien bildet nicht die Rangfolge ihrer Gewichtung ab. Idee und städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept /// Qualität der Baumassengliederung /// Wohnungstypologische Qualitäten /// Freiräumliche Qualitäten /// Funktionale Qualitäten /// Umsetzbarkeit und Bauabschnitte /// Einbindung und Vernetzung in die Umgebung /// Nachhaltigkeit und Klimaresilienz Dem Preisgericht gehören (in alphabetischer Reihenfolge) an: FACHPREISRICHTER:INNEN - Michael Tacke, Stadtbaurat - Prof. Uwe Brederlau, Architekt & Stadtplaner - Dirk Christiansen, Landschaftsarchitekt - Prof. Dr. Ines Lüder, Architektin SACHPREISRICHTER:INNEN - Regina Blechner, Vors. Umwelt- und Klimaausschuss - Werner Müller, Ortsbürgermeister Ortschaft Nord - Christian Striese, Vors. Stadtplanungs- und Bauausschuss STÄNDIG ANWESENDE STELLVERTRETENDE FACHPREISRICHTER:INNEN - Florian Hultsch, Architekt, - Franziska Depenbrock, Landschaftsarchitektin STELLVERTRETENDE SACHPREISRICHTER:INNEN - Stefan Klein, Erster Bürgermeister - Laura Lettler, stv. Vors. Stadtplanungs- und Bauausschuss - Patricia Mair, stv. Vors. Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis der Berufszulassung für die zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbereich STADTPLANUNG, FREIANLAGEN. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt:in und/oder Stadtplaner:in für die Leistungen der städtebaulichen Planung gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt:in für die Leistungen der Freianlagenplanung gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen. Fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Rückfragenfrist gegenüber dem Auftraggeber zu anzuzeigen. /// Der geschätzte Auftragswert erreicht nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert. Die Veröffentlichung dieser Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt vielmehr freiwillig, um ein höchstes Maß an Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter die oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden vergaberechtliche Regelungen und Rechtsschutzmöglichkeiten ist damit nicht verbunden. Die Vorschriften der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts nach GWB/VgV finden weder auf diesen Wettbewerb noch auf ein anschließend mögliches Vergabeverfahren Anwendung. Das Vergabeverfahren würde nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt, daher kommt ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 160 ff. GWB nicht in Betracht. /// Die Beurteilungen des Preisgerichts sind endgültig und unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung. Verstöße gegen das in dieser Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren können innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls über die Preisgerichtssitzung bei der Ausloberin gerügt werden. Ist zum Zeitpunkt des Zugangs des Protokolls die Ausstellung über die Wettbewerbsarbeiten noch nicht eröffnet worden, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Eröffnung der Ausstellung. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Ausschuss für Wettbewerbs- und Vergabewesen der Architektenkammer Niedersachsen. /// Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Rückfragenfrist gegenüber dem Auftraggeber zu anzuzeigen. Der geschätzte Auftragswert erreicht nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert. Die Veröffentlichung dieser Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt vielmehr freiwillig, um ein höchstes Maß an Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter die oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden vergaberechtliche Regelungen und Rechtsschutzmöglichkeiten ist damit nicht verbunden. Die Vorschriften der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts nach GWB/VgV finden weder auf diesen Wettbewerb noch auf das anschließende Vergabeverfahren Anwendung. Das Vergabeverfahren wird nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt. Aufgrund des geschätzten Auftragswertes wird das Verfahren nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt, daher kommt ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 160 ff. GWB nicht in Betracht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 33 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 28.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.065 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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