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26E0101 (LBB NL Mainz) Gästehaus der Landesregierung, Bastei Renovierung Modernisierung / Maurer,- Beton- und Stahlarbeiten
LBB Niederlassung Mainz · Mainz · Rheinland-Pfalz · Landesbehörde
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Umbauarbeiten und Tragwerksertüchtigung in vielen unterschiedlichen Einzelmaßnahmen, für die es auch statische Vorgaben zur Reihenfolge der Eingriffe in das Gebäude gibt, teilweise bedingt sich die Reihenfolge durch Wechselwirkungen zu anderen Gewerken. Ca. 50 m Grundleitungen unter der Bodenplatte verlegen einschl, Aufbruch, Kanalgraben und Wiederverschließen der Bodenplatte, ca. 45 m² nichttragende Mauerwerkswände im KG neu errichtet und fundamentiert, ca. 225 m² bestehendes Ziegelmauerwerk im KG wird neu verfugt. Im EG bis DG wird eine aussteifende Wandscheibe rückgebaut und neu errichtet, ca. 55 m² Mauerwerk mit Stahlbetonteilen (Stützen, Stürze, Ringbalken). Ein Aufzugsschacht ist zwischen EG und KG einzubauen. Im Bestandsgebäude sind zahlreiche Reparaturen im Mauerwerk mit Ziegel-Vollsteinen auszuführen, Teilaufmauerungen, schließen von Öffnungen und Austausch von beschädigten Mauerteilen. Diese Reperaturarbeiten erfolgen als kleinteilige Einzelmaßnahmen mit Abstützungen im Bauzustand. Der Umfang ist erheblich. Ertüchtigungsarbeiten an den Balkonen, Betonarbeiten und Teilrückbau und Neuaufbau Balkon Ost. Zeitlich getrennt erfolgen Ertüchtigungsarbeiten an der Garage: Abbruch der Betondecke: ca. 98 m², neuer Ringanker, ca. 45 lfm.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
In den Verfahrensangaben wurden Änderungen vorgenommen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Maurer-, Beton- und Stahlarbeiten zur Renovierung und Modernisierung des Gästehauses der Landesregierung in Mainz.
- Die Arbeiten umfassen unter anderem Grundleitungsarbeiten, Mauerwerksarbeiten, Rückbau und Neubau von Wandscheiben, Aufzugsschachteinbau sowie Ertüchtigungen an Balkonen und der Garage.
- Es sind statische Vorgaben und die Reihenfolge der Eingriffe in das Gebäude zu beachten, teilweise bedingt durch Wechselwirkungen zu anderen Gewerken.
- Umfangreiche Reparaturarbeiten im Mauerwerk mit kleinteiligen Einzelmaßnahmen sind Teil des Auftrags.
- Die Bieter sollten Erfahrung mit komplexen Bauprojekten im Bestand und der Einhaltung von statischen Vorgaben nachweisen können.
Die Ausschreibung betrifft Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten am Gästehaus der Landesregierung in Mainz, insbesondere Maurer-, Beton- und Stahlarbeiten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Mindestanforderung: Der Bieter muss für die Ausführung der ausgeschriebenen Rohbauleistungen zur Ausübung des entsprechenden zulassungspflichtigen Handwerks berechtigt sein. Sofern es sich um ein in der Bundesrepublik Deutschland zulassungspflichtiges Handwerk handelt, ist die Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 1 Handwerksordnung (HwO) als Maurer und Betonbauer nachzuweisen. Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist die Eintragung jeweils für denjenigen nachzuweisen, der die entsprechenden handwerklichen Leistungen ausführt. (2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zumachen über: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, so weiter Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt124(Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung". (4) ggf. Ergänzungen eintragen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt, soweit oben nichts anderes genannt 1.Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Sowohl präqualifizierte, als auch nicht präqualifizierte Bieter haben mit dem Angebot folgend beschriebenen Nachweis zu bringen: Der Bieter muss gewährleisten, dass bei unvorhergesehenen Ereignissen, Koordinationsbedarf mit anderen Gewerken oder sicherheitsrelevanten Situationen qualifiziertes Fachpersonal einschließlich eines verantwortlichen Bauleiters oder Poliers innerhalb von maximal 4 Stunden nach Aufforderung durch die Bauleitung auf der Baustelle einsatzbereit ist. Die Einsatzbereitschaft muss während der üblichen Arbeitszeiten sowie bei konkret angeordneten Sonder- oder Wochenendarbeiten sichergestellt sein. Nachweis: Mit Angebotsabgabe ist eine entsprechende Eigenerklärung zur personellen und organisatorischen Sicherstellung dieser Reaktionszeit vorzulegen. Der Bieter muss darlegen, durch welche organisatorischen Maßnahmen (z. B. Bereitschaftsdienst, Personalreserve, Kooperationspartner) eine kurzfristige Einsatzbereitschaft innerhalb von 4 Stunden gewährleistet wird. Die Darstellung ist mit Angebotsabgabe einzureichen und wird als Eignungsnachweis gewertet. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht: - die organisatorische Struktur zur Sicherstellung der geforderten Reaktionszeit - die Benennung der vorgesehenen Funktionsträger (Bauleiter, Polier oder gleichwertige Verantwortliche) - die Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der kurzfristigen Verfügbarkeit (z. B. Bereitschaftsregelung, Personalreserve, dispositive Einsatzplanung) Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Eignungsprüfung ergänzende Nachweise anzufordern. Eine bestimmte Niederlassung, ein Standort oder eine Betriebsstätte in räumlicher Nähe zur Baustelle wird nicht gefordert. Maßgeblich ist ausschließlich die Einhaltung der geforderten Reaktionszeit. Bietergemeinschaften oder Nachunternehmer sind zulässig, sofern die Einhaltung der Reaktionszeit gesamtschuldnerisch gewährleistet wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen, entsprechend § 160 Abs. 3 GWB : Ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziffer 8.1 dieser Bekanntmachung) ist unzulässig, 1. soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden, 3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 22.07.2026 In den Verfahrensangaben wurden Änderungen vorgenommen. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 22.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.858 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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