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VgV Fachplanung TGA (ELT) Neubau Johann-Peter-Hebel-Grundschule Gundelfingen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4-6 (Elektro) LPH 1-9
- Schnell Ingenieure GmbH & Co. KG
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Gemeinde Gundelfingen hat im Jahr 2021 den Beschluss gefasst am bestehenden Standort der Johann-Peter-Hebel-Grundschule, im südwestlichen Ortskern, einen Neubau für eine siebenzügige Ganztagsschule zu erstellen. Hierfür sollen das Schulraumprogramm sowie eine Mensa mit Küche und zuschaltbaren Mehrzweckraum bzw. Aula geplant werden. Die Turn- und Festhalle Gundelfingen wurde im Jahr 2018 umgebaut und mit einem modernen Foyer ausgebaut. Sie soll Bestandteil des neuen städtebaulichen Ensembles werden. Die bestehende Bausubstanz der Schule ist nicht sanierungsfähig und soll rückgebaut werden, somit kann das gesamte Grundstück von ca. 8800 m² für den Neubau der Grundschule genutzt werden. Für den Neubau der Johann-Peter-Hebel-Grundschule kann von einer max. dreigeschossigen Bauweise (punktuell ist eine Überschreitung auf 4 Geschosse möglich) möglichst in Holz-/Holzhybridbauweise ausgegangen werden. ///Die Gesamtkosten der KG 200-700 werden auf ca. 30 Mio. € brutto geschätzt. /// Die Programmfläche (Nettofläche) des geplanten Neubaus der Johann-Peter-Hebel-Schule wird auf ca. 5700 m² zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen ermittelt. /// Es kann von einer BGF von ca. 10.000 m² ausgegangen werden./// Planungsbeginn 4. Quartal 2023 /1.Quartal 2024, Baubeginn Mitte 2025, geplante Fertigstellung September 2027. Die Maßnahme soll gefördert werden. /// Lebenszykluskosten: Durch bauliche und technische Maßnahmen ist ein optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Nutzungskosten anzustreben. Im Entwurfskonzept sind die Herstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten zu berücksichtigen durch: - die Angemessenheit der baulichen Maßnahmen (v.a. Flächeneffizienz, Gebäudeform, Tragwerk, Fassade etc.) - geringe Energiekosten über einen reduzierten Energiebedarf und eine optimierte Energiebedarfsdeckung - eine Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Fassade - die Vermeidung wartungsintensiver Gebäudetechnik. /// Energiebedarfsdeckung: Der Neubau soll an die bereits
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